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mehr sorgfalt auf die orientirung der orte verwendet. Falls sich
nicht durch die lage derselben ausnahmen empfahlen, sind alle
orte nach den ihnen zunächst vorgesetzten verwaltungssitzen
orientirt, auch bei unbekannteren amts- und landräthlichen sitzen
noch die bekanntere höhere regierungsstelle hinzugefügt worden.
Dass der ortsname Heroldshausen, wie ich nach der vul-
gären sprachgewöhnung als unbezweifelt richtig annahm, nicht
$0, sondern officiell Heroldishausen geschrieben wird, habe
ich leider erst so spät erfahren, dass eine correctur nicht mehr
zu bewirken war. Ich bitte daher diese notiz dafür gelten lassen
zu. wollen.
Ein wesentliehes hülfsmittel zur orientirung, sowohl über
die lage der orte, wie auch über den gesammtbesitz des klosters
wird den benutzern des werkes die hier beigegebene von herrn
postverwalter G. Siegel zu Hessisch- Lichtenau gezeichnete
und von der lithographischen anstalt Armann & Pillmeier zu
Cassel lithographirte übersichtskarte darbieten. In diese,
wie in die beiden ihr einverleibten nebenkarten sind in rother
farbe alle besitzungen des klosters Kaufungen eingetragen
mit alleiniger ausnahme der schon frühe demselben wieder ent-
gangenen güter zu Leidenhofen und Gehlenbeck, die.
Jenseits der kartengrenze gelegen, ohnehin im urkundenbuche
nur je einmal (urk. nr. 7 und 27a) erwáhnt werden. Mit
schwarzer farbe dagegen sind eingezeichnet alle im urkunden-
buche sonst genannten orte; ausserdem sind noch eine anzahl zur
besseren orientirung dienende, nicht aber alle ortsnamen aufge-
nommen worden. Der karte liegt das nördliche blatt der „Ge-
neralkarte des kurfürstenthums Hessen in 1:200000 d. w. gr.,
bearbeitet vom topographischen bureau des kurfürstlichen ge-
neralstabes“ (1859, später ergänzt), zu grunde.
Von beachtenswerther stelle bin ich veranlasst worden, —
entgegen meiner früheren absicht — die bereits in „Studien und
Mittheilungen aus dem' Benedictiner- und Cistercienserorden"
jahrgang 1890 von mir veróffentlichten ,Regimen et statuta
Kouffungensium:' (vgl. einleitung zum 1. bande p. XIV) zum
nochmaligen abdruck zu bringen. S0 am schlusse des 2. bandes ge-
Schehen. Für die erlaubniss hierzu sage ich der verehrl. redaction
jener zeitschrift auch an dieser stelle meinen dank. Dass die
editionsprineipien des urkundenbuches auch auf diesen abdruck
übertragen wurden, wird gewiss biligung finden und wohl nicht
minder, dass ich die in der ersten publication zur anzeige von