XXXI
namen entlehnten, geschah gleiches, wenn ermittelung möglich
war. Als stichwort diente. überall die heutige schreibung der
namen, soweit es sich um blühende familien und orte handelte.
Zum schlusse bemerke ich noch, dass ich jedem der beiden
bände ein register beizufügen für angemessen erachtete, um die
volle gebrauchsfähigkeit schon dem 1. bande mit auf den weg
zu geben, da bekanntlich ein urkundenbuch ohne register nur
halben werth besitzt.