bedeutet plattd. anfaßen greifen) und damit * das Gut aufgelaßen. alsdann
greifen auch die Käufer hinein und werden dadurch gerichtlich
in das Gut eingesetzt (gewert.) Hier dient des Richters
Hut zu der feierlichen Form, in andern Fällen scheint des
Verkäufers odefr Käufers Hut dazu gebraucht werden zu sein.
Ihre neue Zeitschrift werde ich mir sogleich anschaffen
und hoffe noch andere Subscribenten dafür zu gewinnen.
Dr. Schrader dankt für die ertheilte Auskunft und
behält asich vor Ihnen nochselbst zu schreiben.
Ich habe die Ehre mit vollkommenster Hochachtung
zu sein Ew Hochwohlgeb,
ergebenster Dr.
Jac. Grimm
Cassel 9. Oct 1629.