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Vorrede
hin: daß das Asegabuch ein in der alten Friesischen Sprache, ungefaͤhr im 13.
Jahrhundert geschriebenes, ehrwuͤrdiges Gesetzbuch sey, und sie davon eine bal—⸗
dige Ausgabe wuͤnschten. Diesem Wunsche tritt der Canzler von Westpfal
bei, wenn er schreibt: Juris vetusti Asigbok dignus omnino est, qui eda-
tur propediem a viro industrio, juriumque veterum scienti). Bei die—
sem frommen Wunsche blieb es vorerst bewenden. Durch die Nachrichten des
Rectors von Seelen wurde 1734 von Wicht auf diesen Coder aufmerksam.
Fruchtlos waren erst seine Bemuͤhungen, den Ort auszuforschen, wo er den Co—
dex vorfinden konnte ). Endlich gelang es ihm 1746 eine Abschrift davon zu
erhalten, und bald nachher wurde ihm auch der Codex selbst aus dem Oldenbur—⸗
gischen Archive zur Einsicht mitgetheilt. So gerieth denn nun zwar das Asega—
buch in die besten Haͤnde, aber leider zu spaͤt, erst damals, als sein Ostfriesi—
sches Landrecht, dessen erstes Buch vorzuͤglich daraus haͤtte erlaͤutert werden koͤn⸗
nen, schon uͤber die Haͤlfte abgedruckt war **). Indessen hat er in seinen An—
merkungen bei dem dritten und letzten Buche verschiedene Stellen aus diesem Co⸗
dex beigebracht, und denselben in der Vorrede umstaͤndlich beschrieben. Aus die—
ser Vorrede lernte nun wieder der Rath Oelrichs in Bremen diesen Codex ken—
nen, und auch ihm wurde nachher das Original zur Einsicht zugestellt. Er
nahm eine Abschrift davon, und ließ sie in kleinem Octavformate, jedoch ohne
Vorrede, ohne Uebersetzung, ohne irgend eine Anmerkung, ja selbst ohne einen
porgesetzten Titel, 1786 abdrucken. Von diesem Abdruck hat er mir nachher ein
Exemplar übersandt, und die uͤbrigen, wie aus seinem Schreiben hervorzugehen
scheinet, verbrannt, oder sonst cassirt. Dieses Exemplar war mir um deswillen
sehr schaͤtzbbar, weil ich daraus den Werth des Asegabuches, wovon ich bis da—
hin nur eine fehlerhafte Abschrift hatte, naͤher kennen lernte. Daher wagte ich
mich an eine Uebersetzung. Wie ich aber oft bei der Arbeit stockte, so vermu⸗
thete ich viele Schreib⸗ oder Druckfehler. Dies veranlaßte mich, die Mitthei⸗
hung des Coderx auf eine kurze Zeit nachzusuchen. Die Herzogliche Oldenburgi⸗
weil er nicht einmal mit der so leicht zu verstehenden Vorrede hat fertig werden koͤn—
nen. v. Seelen L. c.
x) Mon. inedita. T. IV, in praef. p. 193. J
xx) Hamburg. Berichte von gelehrten Sachen, 1734, S. 880. —88
**) Ostfr. L. R. S. 4343 und Vorrede S. 171 und 176,n. d. J