Full text: Das Norddeutsche Bundes-Corps im Feldzuge von 1815

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Beilage VIII. 
Capitulation für die Plätze der beiden Givets, das Fort 
Mont d'Haurs und das Fort des Vignes, abgeschlossen am 
9. September 1815. 
Artikel 1. Die Feindseligkeiten werden sogleich aufhören 
und die Plätze Givet, der Mont d'Haurs und das Fort des Vig— 
nes werden den Truppen Sr. Majestät des Königs von Preußen 
übergeben. 
Artikel 2. Die Uebergabe dieser Plätze geschieht am 11. Sep— 
tember um 8 Uhr nebst allen ihren Kanonen, bestehend in 9 Stück 
Belagerungsgeschütz, ihren Munitions-Beständen, so wie den 
Beständen der Artillerie, und Verpflegungsgegenständen. Die 
Feindseligkeiten werden um Mittag 12 Uhr wieder anfangen. 
Artikel 3. Die französischen Truppen werden sich nach der 
Festung Charlemont zurückziehen. 
Artikel 4. Das Thor von Luxemburg wird frei sein, und 
die französische Garnison von Charlemont wird nicht auf die 
Straße feuern, welche vom preußischen Lager nach diesem Thore 
führt. 
Artikel 5. Das Eigenthum der Einwohner wird respectirt, 
und Niemand wird wegen seiner Meinung beunruhigt werden, 
welche er vor Abschluß der gegenwärtigen Convention offenbart hat. 
Artikel 6. Sobald diese Convention unterzeichnet ist, wer— 
den zwei Stabsoffiziere von der Garnison als Geißel gegeben und 
Commissairs vom preußischen Geniewesen und von der Artillerie 
in die Stadt aufgenommen werden, um die Artillerie, Munition 
und Magazine zu übernehmen. 
Artikel 7. Alle in den Lazarethen oder bei den Bürgern 
befindlichen franzoösischen blessirte oder kranke Militairs werden 
mit Menschlichkeit behandelt werden, und sobald sie hergestellt sind,
	        
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