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Beilage VIII.
Capitulation für die Plätze der beiden Givets, das Fort
Mont d'Haurs und das Fort des Vignes, abgeschlossen am
9. September 1815.
Artikel 1. Die Feindseligkeiten werden sogleich aufhören
und die Plätze Givet, der Mont d'Haurs und das Fort des Vig—
nes werden den Truppen Sr. Majestät des Königs von Preußen
übergeben.
Artikel 2. Die Uebergabe dieser Plätze geschieht am 11. Sep—
tember um 8 Uhr nebst allen ihren Kanonen, bestehend in 9 Stück
Belagerungsgeschütz, ihren Munitions-Beständen, so wie den
Beständen der Artillerie, und Verpflegungsgegenständen. Die
Feindseligkeiten werden um Mittag 12 Uhr wieder anfangen.
Artikel 3. Die französischen Truppen werden sich nach der
Festung Charlemont zurückziehen.
Artikel 4. Das Thor von Luxemburg wird frei sein, und
die französische Garnison von Charlemont wird nicht auf die
Straße feuern, welche vom preußischen Lager nach diesem Thore
führt.
Artikel 5. Das Eigenthum der Einwohner wird respectirt,
und Niemand wird wegen seiner Meinung beunruhigt werden,
welche er vor Abschluß der gegenwärtigen Convention offenbart hat.
Artikel 6. Sobald diese Convention unterzeichnet ist, wer—
den zwei Stabsoffiziere von der Garnison als Geißel gegeben und
Commissairs vom preußischen Geniewesen und von der Artillerie
in die Stadt aufgenommen werden, um die Artillerie, Munition
und Magazine zu übernehmen.
Artikel 7. Alle in den Lazarethen oder bei den Bürgern
befindlichen franzoösischen blessirte oder kranke Militairs werden
mit Menschlichkeit behandelt werden, und sobald sie hergestellt sind,