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findlichen 29 Geschützen übergeben werden sollte. Diese Ueber—
einkunft wurde auch zu dieser Zeit ausgeführt*).
In Bezug auf die Festung Bouillon, welche seit dem 25. Juni
von dem Infanterie-Regiment Lippe-Waldeck eingeschlossen wor—
den war, bleibt zu bemerken, daß am 21. August diese Abthei—
lung von niederländischen Truppen abgelöst wurde.
Erst später, nachdem unsere Relation über die weiteren Vor—
gänge betreffs der Besetzung der Citadelle von Mézières, so wie
über die Theilnahme der kurhessischen Truppen an der Blokade von
Givet erfolgt sein wird, — möge die Blokade von Montmedy hier
ihre geeignete Stelle finden.
Die Vorgänge betreffs der Uebergabe der Citadelle von Mé—
zieres, so wie die damit in Beziehung stehenden Truppen—
bewegungen ꝛe.
Nach dem vierten Artikel der Capitulation der Festung Mézieres
mit den Truppen des norddeutschen Bundescorps sollten vor dem
1. September keine Feindseligkeiten gegen die Citadelle von Mé—
zieres stattfinden ꝛc.
Aus dem hier Nachfolgenden werden wir jedoch sehen, daß
General Hake diesen Artikel verletzte.
Den Befehlen des Königs entsprechend hatte General Lemoine
die beiden Bataillone der Maas, eine aus jungen Leuten
Charleville's gebildete Compagnie und alle verheiratheten Doua—
niers abgedankt, er selbst aber zog mit etwa 800 Mann in die
Citadelle ein, und zwar zu derselben Zeit, wo die verbündeten
Truppen die Stadt und Festung besetzten.
Nach dem Meémoire des Generals sollen nun schon am 22.
August die Verbündeten Anstalten getroffen haben, welche auf ein
feindseliges Verhältniß deuteten, während nach handschriftlichen
Originalien anderer Augenzeugen und Mithandelnden erst am
25. August der Verdacht bei General Hake rege wurde, daß Le—
moine, der Commandant der Citadelle, die Capitulation nicht
halten würde. Dieser Verdacht hatte, nach derselben Quelle, eine
5) S. die Beilage VII.
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