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sich beeilte, lag in der Natur des immer mehr zur Entscheidung
sich drängenden Angriffs; dann aber war man auch bereits im Be—
sitze einer ansehnlichen Zahl von Belagerungsgeschützen, die sich
schon am 4. August in dem resp. Artillerie-Park befanden.
Zu diesen Geschützen zählten:
14 24 pfündige Kanonen, 4 11pfündige Haubitzen,
4 16pfündige Kanonen, 6 7pfündige Haubitzen,
19 12pfündige Kanonen, 11 6zöllige Haubitzen.
13 6pfündige Kanonen,
Ferner: 4 50pfündige Mortiere,
8 20pfündige Mortiere,
12 10pfündige Mortiere,
2 10 zöllige Mortiere,
3 8zöllige Mortiere,
1Steinmörser.
Anordnung im Wechsel des täglichen Dienstes bei den Belage—
rungstruppen; Ausfall nach Les Granges am 7. August ꝛc.
Am 7. August traf General Hake die Anordnung, daß für die
Folge ein General das Commando über sämmtliche zur Deckung
der Arbeiter der in- und außerhalb der Insel stationirten Trup—
pen führen solle.
Dieser Befehl bezog sich also auf den Raum, welcher sich von
der linken Flugelbatterie bei Charleville über die Insel St. Julien
bis zu den Batterien des rechten Flügels südlich der Mühle oder
ovorwärts Prys erstreckte.
Die Truppen, über welche dieser General den Befehl führte,
sollten in 6 Bataillonen, einem Cavalerie- und mehreren Jäger—
detachements bestehen und folgendermaßen vertheilt sein.
Bei den Batterien des rechten Flügelß.. . 2 Bataillone.
Bei den Batterien auf der Insel St. Julien . 3 Bataillone.
Bei den Batterien des linken Flügels und als
Reserve an der Chaussee von Rocroy .. 1424 Bataillon.
Die abwechselnd commandirenden Generale hatten die weitere
Bestimmung, 2 Tage, d. h. so lange bis die Truppen abgelöst
werden, den Befehl zu führen und während dieser Zeit in Warcq