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Verdienst bleibt ihm ungeschmälert und er erwarb es sich durch
seine Kühnheit und Besonnenheit — Eigenschaften, welche vereint
freilich oft die Regel verschmähen, doch auch über manche Bedenken
hinaushelfen, die den freien Entschluß fesseln.
Einige Tage nach dem Einzuge der Kurhessen in Rheims, be—
theiligten sich dieselben an dem Te Deum, welches am 11. Juli,
wegen der Ankunft des Königs in Paris, in dem Dome der alten
Krönungsstadt Frankreichs abgehalten wurde. Französische*) und
hessische Uniformen erschienen bei dieser Feier auf einige Stunden
in engem Verkehr und gaben im Kleinen ein Bild von der so raschen
Umwandlung der Dinge in einem Lande, dessen Herrscher eine lange
Reihe von Jahren hindurch der europäischen Welt die Gesetze seines
Willens dictirt hatte.
Der Aufenthalt der hessischen Abtheilung in Rheims blieb
indeß nicht unangefochten von Seiten anderer Truppen. Bevor
wir jedoch hierüber referiren, wird es nothwendig erscheinen, einen
kurzen Blick auf die Bewegungen derjenigen Truppentheile der
Verbündeten zu werfen, welche auf ihrem Zuge durch Frankreich
in nähere oder fernere Beziehungen zu dem norddeutschen Bundes—
Corps traten, zu diesen aber in der kurhessischen Abtheilung, welche
Rheims besetzt hatte, einen ungesuchten Anknüpfungspunkt fanden,
— abgesehen von den Truppen unter Wrede, denen ebenso wie den
norddeutschen Bundestruppen die gegenseitige Verbindung oblag.
Die Bewegungen des AM. und 8. Armee-Corps der oberrhei⸗
nischen Armee vom 24. Juni an; Stellung der russischen und
oberrheinischen Armee am 10. Juli; die Cantonirungen des
8. russischen Armee-Corps.
In einem früheren Theile unseres Referates *8) wurde der Be—
wegungen des Corps (4 Armee-Corps der Oberrheinischen Armee)
unter dem Feldmarschall Fürsten Wrede gedacht. An eben der
Stelle wurde ausgeführt, daß dieses Corps vom 24. Juni an
von seiner ursprünglichen Richtung (vom Rhein zur Saar) links
6) Die der Nationalgarde.
*x) S. im 2. Abschnitte:
Bundes-Corps“ ꝛc.
Das Nordd. Bundescorps.
— „Vorläufige Bestimmung des norddeutschen