fullscreen: Woechentliches oekonomisches Intelligenz-Blatt (1769)

FWHB/DFG/UB Kassel 
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ein Mittel wüste oder so ein Ge- 
lehrder- die Gelehrden wissen 
doch so allerhand Snurren, das 
sagte noch vorgestern unse Schul 
meister, un das sind gewiß und 
wahr gude Snurren wenn ich 
mein Kraut behalde un der Wald 
die Hahsen- un gewiß ich mögte 
auch kernen nich mal essen wenn 
ich ihn auch wie einen Spatzen 
kopf fangen müßte, un wer will 
den einen Hahsen mit Pocken es 
sen.. das hat mir unse Jäger ge 
sagt- 
nu God befolen 
Hans... 
Wir sind dem guten Hans, in 
derThat, recht vielen Dank schul 
dig, daß er durch seine Aufmerk 
samkeit und gegründeten Klagen 
vielleicht einige unserer Leser, wel 
che fast alle die nämlichen Klagen 
führen können, zum Nachvemen 
über die Mittel aufmuntert, wo 
durch (jedoch ohnbeschadet der 
Jagd) dem höchstnachtheiligen 
Fraße der Haasen, wie auch Schne 
cken und Raupen ein Ziel gesejt 
werden könne - 
Zum Zeichen, wie gern auch 
wir unsrer Seits dem ehrlichen 
Hans sowohl, als auch dem Publi 
kum überhaupt darunter hülfliche 
Hand leisten mögten, so wird zum 
Beweise dessen und unsers guten 
Willens hiemit eine Prämie von 
dreyßig Gulden in Pistolen zu 5 
Rthlr. demjenigen aus den Mit 
teln des ComtoirS versprochen, 
welcher das beste und bewährteste 
Mittel gegen den Fraß der Haasen, 
Schnecken und Raupen mittheilt,' 
welches alsdann in diesen Blät 
tern, zum besten des Publikums 
wird bekannt gemacht werden- 
derjenige welcher allein dieses Mit 
tel auf das beste angiebt, wird 
den Preis von go Gulden auch al 
lein ziehen, sonst aber wird er auf 
folgende Art vertheilt: 
Für das Mittel wider den Fraß 
der Haasen - 15 Gulden. 
Wider den Fraß der Schnecken 
- - 10 Gulden, 
und wider den Fraß der Raupen 
- - 5 Gulden. 
Nach gemachter und bewährt 
befundener Probe, zu deren Ent 
scheidung drey unpartheyische 
Schiedsrichter erbeten werden sol 
len , wird der Preis aus hiesigem 
Intelligenz-Comtoir, sofort aus 
bezahlt werden. Aus dem Intel 
ligenz - Comtoir zu Arolsen den 
i4ten November 1769. 
Von Directions wegen. 
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