Full text: Briefe des Freiherrn von Dalwigk 1794 - 1807

194 Briefe des Freiherrn von Dalwigk 1794 - 1807. 
Geneôrals v. Renouard in Halle äußerst unzufrieden,“) und 
hat sich in einem an das hiesige Gouvernement erlassenen 
Schreiben ungemein hart darüber geäußert: einige 40 Personen 
sind in Halle arretirt, u. es ist sogleich unter dem Vorsitz 
des Obristen v. Zweiffel ein Revolutions-Tribunal errichtet, 
wie bey tumultuarischen Auftritten bey uns der Fall ist, 
welches die Sache untersucht, sogleich über die Schuldigen 
die Strafe verhängt, u. dem Könige zur Genehmigug zu— 
schickt; keine Appelation findet hier keine Statt; u. wie ich 
höre werden 2 Bürger am Leben gestraft, 6 auf Vestung 
kommen u. Spießruthen laufen; nach dem Verbrechen folgt 
sogleich die Strafe, und thut außerordentliche Würckung. Die 
eigentliche Uhrsache aller dieser Unordnungen ist aber ohn— 
streitig der Minister v. Angern,“*) u. ich wollte ihm nicht 
rathen, bey der jetzigen Stimmung des Volckes sich hier sehen 
zu lassen; hätten wir den Presidenten Er. Schwerin hier 
behalten, so würde die Sache gewiß nicht soweit gekommen 
seyn denn er war gantz gegen die starcke Getreide-Ausfuhr. 
Sie werden in den Franckfurter Zeitungen gelesen haben, daß 
er sich in Aurich erschossen hat, allein Dienst-Verhältnisse 
sind keinesweges die Uhrsache seines Todes, sondern vielmehr 
eine Schwermuth, die sich seiner so bemeistert hatte, daß er 
ohngeachtet er sich die ersinnlichste Mühe gab, sich nicht von 
ihr befreyen konnte; er sagt dies selbst in seinem Testament 
welches an die hiesige Kammer geschickt u. das in den 
rührendsten Ausdrücken abgefaßt ist. Eine unbesiegbare 
Leidenschaft für eine der reitzendsten und liebenswürdigsten 
Frauen die ich kenne, einer Gräfin v. Bohlen, Schwester 
eines Lioutenant v. Rheden von unserem Regiment, legte 
wohl den ersten Saamen zu jener Schwermuth, u. die gantz 
*) Man neigte damals allgemein dazu, gegenüber dem Civil dem 
Militär Unrecht zu geben, und das lähmte natürlich die Energie des Ein— 
schreitens. 
x**) Der Departements-Minister.
	        
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