Full text: Kurfürstlich hessisches Hof- und Staatshandbuch auf das Jahr 1841 (1841)

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ααν — 
Ritter-Orden. 
—22 
Das Großmeisterthum wird ausgeuͤbt von 
Seiner Koͤniglichen Hoheit dem Kurfuͤrsten, 
und 
Seiner Hoheit dem Kurprinzen und Mitregenten. 
Ordens-Commission. 
Derselben liegt, als unmittelbarer Behoͤrde, die Besorgung aller, in 
Beziehung auf die Militaͤr- und Civil-Orden, sowie die Ehrenzeichen vor⸗ 
fallenden Geschafte obz insbesondere hat dieselbe die Ordensmatrikel uͤber 
saͤmmtliche Ordensmitglieder und Besitzer von Ehrenzeichen zu fuͤhren, und 
wegen der Ordens-Ertheilungen erforderlichen Falles Antraͤge zu thun. Auch 
hat sie die Verwaltung des Ordens-Armenfonds. 
Zur Nachricht wird hier bemerkt, daß nach dem Tode der Ordens⸗ 
Inhaber die Insignien an die Ordens-Commission zuruͤckgesendet werden 
muͤssen, ingleichen auch die Verdienstkreuze und Medaillen; der Orden 
vom eisernen Helm, sowie die Denk- und Ehren-Medaillen sind jedoch 
hiervon ausgenommen, und bleibt ersterer, den Statuten gemaͤß, bei 
den Familien der Verstorbenen, die gedachten Medaillen aber werden 
in den Kirchen aufgehaͤngt. 
Praͤses. 
Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten und des Hauses, von 
—AO 
Mi t glieder. 
Staatsrath Koch e, Bseꝛ. 
Oberst u. Fluͤgel-Adsutant v. Helmschwerdge2, FEs4, Nee, SEs. 
— — —— “ 
Ordensrath: Hofrath Krausha ar * 
Ordens-Schatzmeister: Hofkassirer Juͤnghans. 
Ordens-Garderobier: Kammerdiener Pluͤmer.
	        
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