Full text: Vierzehn Druckwerke im Zeitraum vom 1760 bis 1803

Daß der ganze Gottesdienst unter einer schicklichen Beleuch⸗ 
tung und unter den festlichsten Bekleidungen der Thora und uͤber⸗ 
haupt mit der moͤglichsten Auszierung der Synagoge abzuhalten ist, 
verstehet sich von selbst — Es soll 
3.) das gegenwaͤrtige Regulativ, unter Uebersendung mehrer Ab⸗ 
druͤcke des obigen Gedichts, den saͤmmtlichen Judengemeinden in 
den Kurfürstlich - Hessischen Staaten, folglich auch denen in den 
Srafschaften Hanau und Schaumburg, so wie den Gemeinden zu 
Frißlar und Amöneburg in der Absicht befannt gemacht werden, 
um auch sie zu aͤhnlicher Bezeigung ihrer Devotion zu ermuntern. 
4.) Man verfprict fish von. allen Gliedern der Judenschast in 
hiesiger Residenz insbesondere, daß sie als treugesinnte Untertha⸗ 
nen ihres glorreichen Regenten und zu Darlegung ihrer tiessten 
Ehrfurcht gegen Hoͤchstdieselben, vorberuͤhrtermaasen, jenen ganzen 
so feyervollen Tag uͤber nicht nur in ihren fesilichen Kleidern einz 
hergehen, fondern auch alles Geschäftsbetriebes möglichst sich ent- 
halten, vorzüglich aber durc Allmosen und milde Gaben 2-- indem 
man auc< aus der judenschaftlihen Kasse den Herrn Predigern, 
zu Unterstüßung dex Christlichen Hausarmen, eine Beystener zu⸗ 
stellen wird — den so merkwuͤrdigen Tag zu bezeichnen, und 
auch von ihrer Seite festlich zu machen suchen werden. 6 | 
Sud
	        
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