Daß der ganze Gottesdienst unter einer schicklichen Beleuch⸗
tung und unter den festlichsten Bekleidungen der Thora und uͤber⸗
haupt mit der moͤglichsten Auszierung der Synagoge abzuhalten ist,
verstehet sich von selbst — Es soll
3.) das gegenwaͤrtige Regulativ, unter Uebersendung mehrer Ab⸗
druͤcke des obigen Gedichts, den saͤmmtlichen Judengemeinden in
den Kurfürstlich - Hessischen Staaten, folglich auch denen in den
Srafschaften Hanau und Schaumburg, so wie den Gemeinden zu
Frißlar und Amöneburg in der Absicht befannt gemacht werden,
um auch sie zu aͤhnlicher Bezeigung ihrer Devotion zu ermuntern.
4.) Man verfprict fish von. allen Gliedern der Judenschast in
hiesiger Residenz insbesondere, daß sie als treugesinnte Untertha⸗
nen ihres glorreichen Regenten und zu Darlegung ihrer tiessten
Ehrfurcht gegen Hoͤchstdieselben, vorberuͤhrtermaasen, jenen ganzen
so feyervollen Tag uͤber nicht nur in ihren fesilichen Kleidern einz
hergehen, fondern auch alles Geschäftsbetriebes möglichst sich ent-
halten, vorzüglich aber durc Allmosen und milde Gaben 2-- indem
man auc< aus der judenschaftlihen Kasse den Herrn Predigern,
zu Unterstüßung dex Christlichen Hausarmen, eine Beystener zu⸗
stellen wird — den so merkwuͤrdigen Tag zu bezeichnen, und
auch von ihrer Seite festlich zu machen suchen werden. 6 |
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