stin und der gesammten Hoͤchsten Kurfuͤrstlichen Familie, als
auch den Herrn Ministern und uͤbrigen hohen Standespersonen
gehoͤrig und schicklich ausgezierte Exemplare jenes Gedichts eher⸗
bietigst zu uͤberreichen.
Am Tage der Feyerlichkeit selbst werden sodann
2.) saͤmmtliche Glieder der Judenschaft in einem festlichen Anzuge
erscheinen, und man darf von jedem erwarten, daß es in jenem
festlichen Anzuge den, in der aͤußersten Fruͤhe des Tages anzufan⸗
genden Gottesdienst besuchen, und fuͤr das kuͤnftige Wohl seines
glorreichen Beherrschers und Hoͤchstdessen gesammten Kurfuͤrstli⸗
chen Hauses, in gemeinschaftlicher Andacht, sein Herz zu Gott
erheben werde. Vey Abhaltung des Gottesdienstes selbst wird
der Herr Landrabbiner, Loͤb Meyer Berliner, nicht nur eine, auf
den erhabenen Gegenstand des Tages eingerichtete Predigt hal-
ten, sondern es sollen auch außerdem noh folgende, von demselben
namhaft gemachte Psalmen, als der 2ostie, 2xste, asffe, 7affe,
Tooste 117te und x18te abgesungen, zum Beschlusse aber für das
Höchste Wohlergehen des gesammten Kurfürstlichen Hauses, dur
das deßfalls angeordnete Gebet, der ewige Herr des Himmels
und der Erde auf's Feperlidfte angerufen werden,
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af