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unter dem Scepter folder, mit Glorie bezeichneten, Regenten zu le⸗
ben, von denen er den huldreichsten Schutz, die heiligste Handha⸗
bung der Gerechtigkeit, mit so voller Zuversicht, ununterbrochen er⸗
warten darf. Dieser herzerhebende Gedanke muß daher billig auch
die, in den nunmehr Kurfuͤrstlich ⸗Hessencasselschen Staaten mit
Schutz und Dultung begluͤckte Judenschaft zum lautesten Danke
hinreißen. Da nun dieselbe sich init der zuversichtlichsten Hoffnung
schmeichelt, daß der gnaͤdigste der Fuͤrsten die Aeußerungen ihrer
unbegraͤnzten Freude nicht mit Blicken des Mißfallens betrachten
werde: so ist auch sie entschlossen, bey der bevorstehenden Erhebung
des jetzt regierenden Durchlauchtigsten Herrn Landgrafen Wilhelm
bes IxXten zu der, von Kaiser und Reih auf Höcsidieselben und
Hö<hstdero Fürstliche Nachkommen übertragenen Kurwürde, ihr ins
nigst frohes Gefühl, sowohl in als audy außer ihren Tempeln,
sichtbar werden zu lassen 3 und so nicht nur dem Allmächtigen den
gebührenden Dank für dieses frohe Ereigniß zu zollen, sondern auch
ihrer Seits, zu Bezeichnung der so merkwürdigen Epoche, eine,
den Herzensgefühlen entsprechende Devotion an den Tag zu legen.
Damit dieß jedoH mit einer, dem großen Ereignisse möglichst
angemessenen Ordnung und mit gehdrigem Anstande vollbracht wer⸗
ben môge: fo finden wir, die unterzeichneten Judenschaftlichen Vor⸗
ge⸗