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Regiments Nr. 34, unseres alten Schwester-Regiments, der trotz seines
hohen Alters die weite Reise von Celle nicht gescheut hatte, unter seinen
Gästen zu sehen. Es waren ferner erschienen: General der Infanterie
des Barres, Generallieutenant z. D. v. Below, General v. Saß,
General Naglo, Generalmajor z. D. v. Thompson, der Inspekteur
der Infanterieschulen Oberst v. Müller, Oberst Bock v. Wülfingen
Kommandeur des Regiments Nr. 117), Oberst v. Bardeleben
(Kommandeur des Regiments Nr. 136), Oberst z. D. v. Lengerke,
der Kommandeur und mehrere Offiziere der Unteroffizierschule
Biebrich sowie des Artillerie-Regiments Nr. 27, der Regierungs—
präsident v. Tepper-Laski, die Landräthe Graf Matuschka von Wies—
baden, v. Oertzen von Hanau und Irhr. v. der Heydt von Hom—
burg, Oberbürgermeister v. Ibell, Geh. Hofrath Fresenius und viele
Andere, im Ganzen 83 Gäste.
Einer fehlte, einer, dessen Geist im Regiment 25 Jahre lang
fortgelebt hatte und nun auch über dieser Feier schwebte. Der
Generallieutenant v. Colomb war nur wenige Wochen vor dem
Feste an den Folgen der an der Spitze des Regiments bei Wörth
erhaltenen Verwundung gestorben. Seine dem Regiment gegenüber
dewahrte Gesinnung kann nicht heller beleuchtet werden, als durch
folgendes, von seinem Bruder an den Oberst v. Gersdorff gerichtetes
Schreiben:
„Darmstadt, den 26. Oktober 1891.
Hochgeehrter Herr Oberst!
Euer Hochwohlgeboren gegenüber habe ich mich in Nach—
stehendem einer Pflicht zu entledigen, welche mein verstorbener
Bruder, der Generallieutenant z. D. v. Colomb, auf dem
Sterbebette mir auferlegt hat. Noch in seinen letzten Lebens—
tagen vielfach mit dem Euer Hochwohlgeboren jetzt unterstellten
Regimente beschäftigt, äußerte er den Wunsch, diesem Regiment
als Beweis seiner treuen Anhänglichkeit ein äußeres Zeichen
zu geben. Er habe die Absicht gehabt, die Kreidezeichnung,
welche das Regiment besitze, durch ein besseres Portrait zu
ersetzen, sei aber wegen seiner Krankheit dazu nicht mehr ge—
kommen; er wisse Besseres und ihm Werthvolleres nicht, als
den Ehrensäbel, welchen das Regiment ihm beim Scheiden
zgegeben habe, und wolle derselbe angenommen werden, als