Full text: Geschichte des Füsilier-Regiments von Gersdorff (Hessisches) Nr. 80 und seines Stamm-Regiments des Kurhessischen Leibgarde-Regiments von 1632 bis 1900

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Jahre bei ungeschwächter Kraft erhalten, alles Ungemach von Aller— 
höchst Demselben und Seiner Familie abwenden, insbesondere Seiner 
Kaiserlichen Hoheit dem Kronprinzen völlige Wiedergenesung zu Theil 
werden lassen möge!“ 
In Gottes Rath war es anders bestimmt. Es wäre umsonst, 
Worte finden zu wollen für die Empfindungen, welche die Todes— 
nachricht vom 9. März im Offizierkorps hervorrief. 
Am 11. März leisteten wir Seiner Majestät dem Kaiser 
Friedrich den Eid der Treue, tiefe Trauer für den heimgegangenen, 
bange Sorge für den regierenden Herrn im Herzen; eine Sorge, 
die leider von Woche zu Woche sich mehrte, bis sie durch die er— 
schütternde Kunde von der Erlösung des Königlichen Dulders in die 
tiefste Trauer verwandelt wurde. Wir gedachten des Maimorgens, 
an dem der Kronprinz mit gütig lächelnder Miene unter der 
blühenden Kastanie gestanden, sowie des Abends im Homburger 
Kasino, an dem er noch vor so kurzer Zeit in solcher Heiterkeit und 
Lebensfrische in unserer Mitte geweilt hatte. Wie gewannen alle 
unsere herrlichen Erinnerungen und Erlebnisse jetzt neue Bedeutung! 
Mit welchem Mitgefühl wandten sich unsere Herzen der Kaiserlichen 
Wittwe, den Prinzen und Prinzessinnen zu! In welch ergreifender 
Weise kam ihr Schmerz in dem denkwürdigen Armeebefehl des Kaisers 
Wilhelm 11. zum Ausdruck! Aber auch mit neuer Zuversicht erfüllte 
uns dieser Befehl mit den herrlichen Worten: „So gehören wir zu— 
sammen — Ich und die Armee, — so sind wir füreinander ge— 
boren und so wollen wir unauflöslich fest zusammenhalten, möge 
nach Gottes Willen Friede oder Sturm sein!“ Jetzt noch wird dieser 
Befehl alljährlich vor der Rekrutenvereidigung den jungen Soldaten 
vorgelesen. 
In die Regierungszeit des Kaisers Friedrich fielen unter vielem 
Andern der Gnaden-Erlaß vom 19. April, die Zutheilung des 
XI. Armeekorps zur ersten und sodann zur dritten Armee-Inspektion, in 
welcher es mit dem VII. und VIII. Armeekorps dem Großherzog 
von Hessen unterstand. Ferner erfolgte am 17. Mai die Be— 
stimmung von Ehrenpreisen für hervorragende Schießleistungen von 
Offizieren und Unteroffizieren, wonach in jedem Armeekorps der beste 
Schütze unter den Offizieren einen Ehrensäbel, der beste unter den 
Unteroffizieren eine Uhr mit Widmung als Preis erhält. Endlich 
erfolgten einige Aenderungen, welche Anzug und Ausrüstung der 
Offiziere betrafen.
	        
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