550
1873.
Durch A. K. O. vom 11. Januar erhielt der Gefreite Trost,
3. Kompagnie, für die mit Lebensgefahr bewirkte Rettung eines Kindes
aus brennendem Hause bei Dörnigheim, die Rettungs-Medaille am
Bande. Beim Ordensfest wurde dem Büchsenmacher Stöckenius des
II. Bataillons das Allgemeine Ehrenzeichen verliehen.
Im Februar wurde das Regiment mit dem aptirten Füsilier—
gewehr M,/60 und Füsilier-Seitengewehr ausgerüstet.
Im Frühjahr kündigte eines Tages der Kronprinz dem Oberst—
lieutenant v. Below telegraphisch seine Ankunft in Homburg an und
besichtigte dort das III. Bataillon auf dem Exerzirplatz im „Tannen—
wald“. Seine Kritik schloß mit den Worten „Vortreffliches Bataillon!“
Nach der Besichtigung fand im Kurhause ein Frühstück statt, zu
welchem der Bataillonskommandeur und die vier Hauptlente be—
rohlen wurden.
Im April brach in Frankfurt a. M. eines Preisaufschlags wegen
der sogenannte „Bierkrawall“ aus. Die Bevölkerung Frankfurts
und der Vororte widersetzte sich, die Brauereien wurden angegriffen,
und der Aufruhr nahm schließlich solchen Umfang an, daß das
Regiment Befehl erhielt, sich marschbereit zu halten.
Das III. Bataillon wurde am 23. April nach Ausgabe scharfer
Munition gegen Frankfurt a. M. in Marsch gesetzt. Hier angelangt,
besetzte je eine Kompagnie den Main-Weser-, den Main-Neckar-,
den Taunus-Bahnhof und die Bockenheimer Landstraße, um Zuzüge
von außen zu verhindern. Indessen kam es, außer der Nöthigung
einiger Eisenbahnzüge zur sofortigen Umkehr, nicht zum Einschreiten,
so daß der Kommandant, Generalmajor v. Loos, dem Drängen des
Oberstlieutenants v. Below nachgab und das Bataillon entließ,
nachdem es eine Nacht im Biwak und eine zweite im Quartier ver—
bracht hatte.
In der Nacht vom 4. zum 5. Juni starb in Homburg v. d. H.
die Fürstin Liegnitz, morganatische Gemahlin des Königs Friedrich
Wilhelm 111. Dieselbe hatte seit Jahren den Sommer in Homburg
verbracht, und so hatte Kaiser WilhelmJ. dem Oberstlieutenant v. Below
schon im Jahre 1871 die Erwartung ausgesprochen, daß er im Noth—
'all ihren sehr kränklichen Kammerherrn vertreten werde.
Nachdem das Anerbieten des Oberstlieutenants, der Heim—
gegangenen fürstliche Ehren zu erweisen, von deren Familienangehörigen
abgelehnt worden war, erging noch am nämlichen Tage telegraphischer