395
kommando eingegangen war, bei einem gefechtsmäßigen Schießen auf
den Schießständen. Der Regimentskommandeur, Oberst v. Colomb,
holte das Bataillon selbst von seiner Uebung ein und hielt eine von
echter Begeisterung durchglühte Ansprache an dasselbe, bevor er
es entließ.
Das II. Bataillon, welches zur Zeit für den erkrankten Major
v. Bardeleben durch Major v. Schon geführt wurde, erhielt den
Mobilmachungsbefehl bei einer großen Felddienst-Uebung, gerade
als es im Begriff war, abzukochen. Auf die Verlesung der
A. K. O. antwortete die Mannschaft mit einem jubelnden, be—
geisterten Hurrah. Aller Hunger und Durst war vergessen, Jeder
mann machte sich von selbst fertig, schnallte die Kochgeschirre wieder
auf, und fort ging es, als das Kommando zum Abmarsch kam, fort
unter fröhlichen Liedern in gehobenster Stimmung und in einem Eil—
schritt, als befände sich der Feind vor den Thoren der Garnison.
Auf dem Kasernenplatz aber war der kranke Kommandeur des Ba—
taillons zur Stelle und empfing dasselbe mit den Worten, der
Mobilmachungsbefehl habe ihm gezeigt, daß er wieder frisch und
gesund sei, er ginge mit ins Feld. Leider war dem wohl nicht so
ganz, auch konnte das bereits eingereichte Abschiedsgesuch nicht mehr
rückgängig gemacht werden. Nachdem Major v. Bardeleben daher
die Mobilmachung seines Bataillons noch mit Aufbietung aller seiner
Kräfte geleitet und dasselbe auch bis an die französische Grenze
geführt hatte, schied er am 8. August in Ottersheim von seiner
Truppe, von Allen schmerzlich bedauert.
In Bezug auf das III. Bataillon wird Folgendes erzählt:
Das Bataillon war am 16. Juli um 5 Uhr vormittags zu einer
größeren Exerzir- und Gefechtsübung ausgerückt. Es mochte
gegen 9 Uhr vormittags geworden sein, als, während das Bataillon
eben Karree formirte, ein Mann in Civilkleidung auf dem Exerzir—
platz erschien. Für Jedermann, der nicht Soldat war, stand an den
Eingängen des Platzes deutlich schwarz auf weiß zu lesen: „Das
Betreten dieses Platzes ist während des Exerzirens verboten.“ Das
Geschäft des Mannes schien jedoch davor nicht Halt machen zu
können, denn er steuerte gerade auf das Bataillon zu. Der außer—
halb haltende Adjutant ritt ihm, da er auf der Mütze das Zeichen
des Merkur erkannte, entgegen und erhielt von ihm ein Stück
Papier, das er dem Kommandeur, einem Manne, den seit 1866 der
Orden pour le möériteé schmückte, überreichte. Major v. Below