Full text: Geschichte des Füsilier-Regiments von Gersdorff (Hessisches) Nr. 80 und seines Stamm-Regiments des Kurhessischen Leibgarde-Regiments von 1632 bis 1900

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kommando eingegangen war, bei einem gefechtsmäßigen Schießen auf 
den Schießständen. Der Regimentskommandeur, Oberst v. Colomb, 
holte das Bataillon selbst von seiner Uebung ein und hielt eine von 
echter Begeisterung durchglühte Ansprache an dasselbe, bevor er 
es entließ. 
Das II. Bataillon, welches zur Zeit für den erkrankten Major 
v. Bardeleben durch Major v. Schon geführt wurde, erhielt den 
Mobilmachungsbefehl bei einer großen Felddienst-Uebung, gerade 
als es im Begriff war, abzukochen. Auf die Verlesung der 
A. K. O. antwortete die Mannschaft mit einem jubelnden, be— 
geisterten Hurrah. Aller Hunger und Durst war vergessen, Jeder 
mann machte sich von selbst fertig, schnallte die Kochgeschirre wieder 
auf, und fort ging es, als das Kommando zum Abmarsch kam, fort 
unter fröhlichen Liedern in gehobenster Stimmung und in einem Eil— 
schritt, als befände sich der Feind vor den Thoren der Garnison. 
Auf dem Kasernenplatz aber war der kranke Kommandeur des Ba— 
taillons zur Stelle und empfing dasselbe mit den Worten, der 
Mobilmachungsbefehl habe ihm gezeigt, daß er wieder frisch und 
gesund sei, er ginge mit ins Feld. Leider war dem wohl nicht so 
ganz, auch konnte das bereits eingereichte Abschiedsgesuch nicht mehr 
rückgängig gemacht werden. Nachdem Major v. Bardeleben daher 
die Mobilmachung seines Bataillons noch mit Aufbietung aller seiner 
Kräfte geleitet und dasselbe auch bis an die französische Grenze 
geführt hatte, schied er am 8. August in Ottersheim von seiner 
Truppe, von Allen schmerzlich bedauert. 
In Bezug auf das III. Bataillon wird Folgendes erzählt: 
Das Bataillon war am 16. Juli um 5 Uhr vormittags zu einer 
größeren Exerzir- und Gefechtsübung ausgerückt. Es mochte 
gegen 9 Uhr vormittags geworden sein, als, während das Bataillon 
eben Karree formirte, ein Mann in Civilkleidung auf dem Exerzir— 
platz erschien. Für Jedermann, der nicht Soldat war, stand an den 
Eingängen des Platzes deutlich schwarz auf weiß zu lesen: „Das 
Betreten dieses Platzes ist während des Exerzirens verboten.“ Das 
Geschäft des Mannes schien jedoch davor nicht Halt machen zu 
können, denn er steuerte gerade auf das Bataillon zu. Der außer— 
halb haltende Adjutant ritt ihm, da er auf der Mütze das Zeichen 
des Merkur erkannte, entgegen und erhielt von ihm ein Stück 
Papier, das er dem Kommandeur, einem Manne, den seit 1866 der 
Orden pour le möériteé schmückte, überreichte. Major v. Below
	        
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