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irgend möglich herbeizuführen, um die neue Truppe für den Ernst—
fall wirklich brauchbar zu machen. Ein Jeder, der die Vorgänge
beim Friedensschluß und die Art der Vermittelung des mächtigen
Nachbarn jenseits der Vogesen Preußen gegenüber verfolgt hatte,
war überzeugt, daß der Frieden nunmehr keine lange Dauer haben
könne und daß im Falle des Krieges der Erfolg unserer Waffen in
erster Linie von dem schnellen Zusammenschließen aller unserer Kräfte
abhänge.
Die Regimenter Nr. 31, 32, 71 und 72 gaben zu dem neuen
Regiment ganze Kompagnien ab, übrigens nur zwei schon bestehende,
die anderen nach erfolgter Zusammenstellung in sogenannte 5. Kom—
pagnien,“) und zwar
das Regiment Nr. 31 1 alte,“x) 2 kombinirte Kompagnien als
nunmehrige 4. 6. 9./80,
das Regiment Nr. 32 1 alte,**xx) 2 kombinirte Kompagnien
als nunmehrige 5. 7. 10./80,
das Regiment Nr. 71 3 kombinirte Kompaqnien als nunmehrige
1. 2. 11./80,
das Regiment Nr. 72 3 kombinirte Kompagnien als nunmehrige
3. 8. 12./80.
Das neue Offizierkorps hatte sich so zusammengesetzt, daß, ab—
gesehen von den Stabsoffizieren, je 22 preußische und kurhessische
Offiziere eingereiht waren. Von den Ersteren hatten viele ein be—
vorzugtes Avancement erhalten,) und bei manchen hatte der König
selbst Veranlassung genommen, darauf hinzuweisen, daß er in der
Versetzung zu diesem Regiment einen besonderen Vorzug sähe. Es
wurde den betreffenden Offizieren auch gestattet, ihre bisherigen Aus—
rüstungsgegenstände im neuen Regiment weiter zu tragen.“7) Was
die kurhessischen Offiziere betrifft, so wurden sie mit demselben Patente
eingestellt, welches sie in der kurhessischen Armee gehabt hatten, ein
Modus, der auch bei den hannoverschen und nassauischen Offizieren
x) Diese 5. Kompagnien der drei Bataillone eines Regiments hatten vor—
läufig die Nummern 13, 14, 15 erhalten.
xx) Die 9./31 als 9./80.
xxx) Die 4. 32 als 5./80.
) Acht Offiziere entstammten den Garde-Regimentern, zwei dem Generalstabe.
77) Die der Garde behielten den Helm mit dem Gardeabzeichen, die der
Grenadier-Regimenter den bisherigen, beides jedoch ohne Haarbusch. Ebenso
durften Namenszüge auf den Epauletten weitergetragen werden. A. K. O. vom
30. Oktober 1866.