oh. v. Müũller Ehrenpreis Seume
daten verkauft und die dafür erlösten Millionen verpraßt und verschlemmt
hat, auf den Strafplaneten versetzt erscheint.
Die Schiller-Goetheschen Xenien, die sonst so ziemlich nichts ungerupft lie⸗
ßen, nahmen m. W. von dem Soldatenhandel keine Notiz. Dagegen griffen
die 1796 erscheinenden „Dornenstücke“, eine Nachahmung der Xenien, den
Schweizer Johannes v. Müllerss heftig an, weil er in seiner Kasseler
Antriktsrede eine Lanze für seinen Gönner, den Landgrafen Friedrich, gebro—
chen hatte:
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Wer kann es sehn und hören, wie noch stets
Der Dienst- und Menschenhandel bei uns gilt,
Und selbst ein Schweizer diese Schandtat frech
Mit Redefloskeln zu bedecken sucht!
In einem andern Dornenstück begibt sich der Verfasser, der sich Paul Eh—
renpreis nennt und mit dem Göttinger Prof. Lichtenberg identisch sein soll,
nach dem Orinoko und behauptet:
Zwar trank auch dort der Boden deutsches Blut.
Wohin, ach! wurde dieses nicht verkauft!
Doch ausgesöhnt ist längst Amerika
Mit uns.
Wo mag der Dichter sich wohl den Orinoko gedacht haben?
Zusammenfassend läßt sich sagen, daß die Mehrzahl der deutschen Dichter
des ausgehenden 18. Jahrhunderts sich dem Subsidienwesen gegenüber ab—
lehnend verhielten und den Soldatenhandel mehr oder minder scharf ver—
dammten, allerdings hauptsächlich oder fast allein den Soldatenhandel nach
Amerika, für dessen Freiheit diese Generation schwärmte. Von dem sonsti—
gen Soldatenhandel hat man kaum Notiz genommen.
Mit dem Anbruch des 19. Jahrhunderts verstummen m. W. die Stimmen
der deutschen Dichtung über den Soldatenhandel, wenn es auch an gelegent—
lichen Anspielungen in der Literatur nicht fehlt.
Seumes Mitteilungen im „Spaziergang nach Syrakus“ und in „Mein
Leben“, das zur westfälischen Zeit erschien, fanden damals keine Berichti—
gung, aber auch in der Dichtung kein Echo. In der ersten Hälfte des 19.
Jahrhunderts erschienen nur einige englische Erzählungen amerikanischer
ss Der damals sehr angesehene Schweizer Historiker schrieb aus Kassel: „Ich finde
die hiesige Staatsverfassung recht gut, für Hessen so gut, als die schweizerische für die
Schweiz ... Ich möchte die ganze Schweiz durchfragen, ob mehr persönliche Freiheit mög—
lich ist, als die ich hier genieße“ (Werke Z30, 41f).