Full text: Soldatenhandel

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Seume 
nicht dem hessischen Landgrafen Friedrich II. den Namen des „damaligen 
großen Menschenmäkler“ angehängt und behauptet hätte: „Die Geschichte 
und Periode ist bekannt genug; Niemand war damals vor den Handlangern 
des Seelemnverkäufers sicher; Uberredung, List, Betrug, Gewalt, alles galt. 
Man fragte nicht nach den Mitteln zu dem verdammlichen Zwecke. Fremde 
aller Art wurden angehalten, eingesteckt, fortgeschickt.“ Hier verwechselt 
Seume zweifellos die Praxis der preußischen Werber mit der der hessischen, 
die sehr strenge Verhaltungsmaßregeln von dem Landgrafen erhalten hat— 
ten.ss Münchhausen in seinen ungedruckten Memoiren behauptet: „Ge— 
waltsam haben die Hessen nie geworben, wer es auch sein mag. Wenigstens 
ist mir auch nicht ein einzig Beispiel unter mehr als tausend Rekruten davon 
bekannt geworden.“ 
Ob min die landgräflichen Vorschriften immer und in allen Fällen befolgt 
worden sind, das sei dahingestellt. Seume hatte jedenfalls keinen Grund, 
sich über die hessische Praxis zu beklagen. Er ist freiwillig und nicht ungern 
nit nach Amerika gegangen; aber um sich von dem Odium zu reinigen, daß er, 
der freiheitsdurstige Poet, einst gegen die amerikanischen Unabhaͤngigen ge— 
zogen war, mußte er in seiner Biographie es so darstellen, als ob er dazu ge— 
zwungen gewesen sei. Deshalb auch sein angeblicher (übrigens nie ausgeführ— 
ter) Plan, zu den Amerikanern zu desertieren. Wenn man nun weiß, daß 
Seume später (und hier zweifellos freiwillig) in russische Militärdienste ge— 
treten ist und gegen die polnischen Freiheitshelden zu Felde zog, so hatte er 
eigentlich wenig Grund, sich seiner hessischen Militärzeit zu schämen. Das 
hat er ja auch eigentlich nicht getan, immer gern den Freund der Huronen und 
zugleich den russischen Leutnant gespielt. 
Seumes Biographie gehört unstreitig zu den DQuellen des Soldatenhandels, 
aber zugleich auch zu den trüben Duellen, über die man schreiben soll: 
Mit Vorsicht zu genießen! 
2. Der Soldatenhandel in der schönen Literatur 
Die schöne Literatur hat von den Subsidienverträgen erst dann Notiz ge— 
nommen, als die öffentliche Meinung den Begriff des „Soldatenhandels“ 
schuf, und diesen dann umso nachdrücklicher bekämpft. Und zwar geschah dies 
6 „Ein Oberoffizier, wenn er eine gewaltsame Werbung ... vornimt oder durch seine Be⸗ 
fehle veranlaßt, soll nach Befinden mit Kassation, Unteroffiziere und Gemeine aber mit un— 
ausbleiblichen Leibes-Strafen belegt werden ... Die solchergestalt mit Gewalt weggenom⸗ 
menen Leute sollen unverzüglich ohne Entgelt wieder losgegeben werden“ ... (Äus der 
stantonverfassung vom 16. Dec. 1762). Auch der Herzog von Braunschweig erließ strenge 
Dekrete gegen gewaltsame Werbung. (Jahrb. d. GeschVer. f. Braunschw. 13(191) 160f))
	        
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