Full text: Soldatenhandel

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Beurteilungq 
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Buch über den „Soldatenhandel in Hessen“ ihn S. 13-26 ausführlich 
behandelt hat. Hätten die Fürsten mit ihren Subsidienwerträgen gegen die 
Reichsgesetze verstoßen, wie Kapp, Soldatenhandel S. 150 behauptet, so 
hätte der Kaiser nicht selber solche Verträge mit reichsständischen Fürsten 
abgeschlossen (WVgl. u. a. oben S. 10f.). Die einzige Bedingung war, daß aus 
den Verträgen Kaiser und Reich kein Schade erwachse. Wo das geschah, 
wie bei der Bündnispolitik Friedrichs des Großen von Preußen im Sieben— 
iährigen Kriege, da protestierte der Kaiser sehr energisch und beantragte ge— 
gen den Reichsfeind die Reichsacht. 
Das Urteil über die Subsidienverträge 
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Wenn nun die Subsidienverträge nicht gegen die Reichsgesetze verstießen, 
wenn sie allgemein üblich waren, wenn sie der Sitte der Zeit entsprachen, und 
wenn schließlich fast alle Potentaten sich daran beteiligten, wie kommt es 
denn, daß das Odium des Soldatenhandels eigentlich nur auf den Hessen 
hängen geblieben ist? Das ist eine Frage, die sich natürlich jedem aufdrängt, 
und die nur zu beantworten ist, wenn man die Geschichte des öffentlichen Ur⸗ 
kteils über diese Fragen untersucht. 
Wie gesagt, bis in die siebziger Jahre des 18. Jahrhunderts fand man nichts 
dabei. Es war einfach selbstverständlich. Der Gedanke an Soldatenhandel 
konnte speziell in Hessen schon darum nicht aufkommen, weil hessische Prin— 
zen, Söhne und nahe Verwondte des Landgrafen, mit den Soldaten zogen, 
nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch also mitverkauft worden wären, 
was keinem einsiel zu denken oder gar zu behaupten. Der Krieg war ein 
Handwerk, das der Soldat betrieb, wofür er seinen Sold erhielt, und Kriege 
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dahingestellt, es war aber einmal so, und zahlreich waren die Gesellen, die 
das Kriegshandwerk erwöhlten, weil ihnen ein andres nicht zusagte. Wo es 
dann hinging, wo das Handwerk ausgeübt wurde, das war den Meisten dann 
gleichgiltig, ebenso wie die Sache, für die gefochten wurde. Ging es in frem— 
de Länder, so bot das der in jedem Soldaten lebenden Abenteurerlust beson⸗ 
dere Reize. So zogen die Hessen nach Morea, nach Sizilien, nach Schott— 
land, jedesmal übers Meer, gespannt auf die Abenteuer, die ihrer harrten. 
Indem der Rekrut den Werbetaler annahm, hatte er seine Haut verkauft, 
und man mag über das Werbewesen sagen, was man will, de jure wurde 
niemand gezwungen, Soldat zu werden. Das änderte sich mit der Einführung 
des Kantonsystems nach preußischem Muster, in Hessen unter Landgraf 
Friedrich II. Aber zunächst auch nicht allzusehr; denn das platte Land konnte
	        
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