Hessen-Kasselische Subsidienverträge
Dienst tretenden Truppen wird um 4000 Mann vermehrt zu denselben Be⸗
dingungen, wie in dem vorigen Vertrage. Abgedruckt Martens, Recueil 8,
125. Deutsche Übersetzung bei Ditfurth, Die Hessen in Flandern 1, 227.
3511794, 23. März. Vertrag mit Großbritannien. Zu den nach den
beiden vorigen Verträgen (Nr. 33 u. 34) aufgestellten Truppen von 12000
Mann kommen noch 2 Brigaden Artillerie (335 Mann mit 719 Pferden).
An Ausrüstungskosten zahlt England 100000 Reichsthaler Banko nebst dem
Handgeld von 30 Kronen Banko pro Mann. Die jährliche Subsidie wird so
berechnet, als ob statt der Geschütze 18340 Mann mehr gestellt seien. Im
übrigen gelten die Bestimmungen des Vertrags vom 10. 4. 1793 (Nr. 33).
Abdruck deutsch bei Ditfurth, Die Hessen in Flandern 2, 511.
36.1 1809, 20. März. Konvention mit Österreich. Der Kurfürst ver⸗—
pflichtet sich zur Aufstellung eines Korps, das nach Wiederherstellung des
Kurfürstentums auf 10- 12000 Mann zu bringen ist. Dabei behält er sich
die „österreichische Verwendung und Unterstützung zur Erlangung von eng—
lischen Subsidien“ vor, weshalb dieser Vertrag, kein eigentlicher Subsidien⸗
oertrag, hier noch erwähnt ist. Abdruck Z 26, 334.
371] 1815, 15. Juli. Vertrag mit Großbritannien. England ver⸗
pflichtet sich für 7300 Mann kurhessischer Truppen eine monatliche Subsidie
zu geben, die bis zum 1. April 1816 bezahl werden soll, wenn der Krieg
nicht vorher zu Ende ist (Marburger Archiv). Auf Grund dieses Vertrages
zahlte Wellington 70000 Pf. Sterling als Aushebungskosten für einen
Teil der hessischen Truppen, die am Befreiungskriege teilnahmen.
Das waren die letzten Subsidien, die Hessen von England erhielt. Weitere
Subsidienverträge wurden nicht mehr abgeschlossen. Anträge von Holland
und thüringischen und anderen Kleinstaaten, für Subsidien die Stellung
hres Bundeskontigents zu übernehmen, wurden 1819 abgelebnt.n Die Zeit
der Subsidien war vorbei.
Überblickt man die obige, kaum vollständige Liste, so sieht man, daß das
hessische Subsidienwesen über 100 Jahre lang geblüht hat, wenn dieser Aus⸗
ruck erlaubt ist. Es beginnt mit dem Landgrafen Karl und reicht bis zu dessen
Urenkel Landgraf Wilhelm IX. Interessant ist die Feststellung, daß Land⸗
graf Karl allein die Hälfte von allen hessischen Subsidienverträgen, seine
Söhne elf und sein Enkel Friedrich II. eigentlich nur einen einzigen selbstän—
digen Subsidienvertrag abgeschlossen hat. Dabei gilt dieser Landgraf in der
öffentlichen Meinung als der eigentliche Soldatenhändler, während dessen
Bater Wilhelm VIII. kaum angegriffen wird. Wir werden später sehen,
warum das so ist.
1 Losch, Kurfürst Wilhelm J. 335. 347.