Hessen-Kasselische sSubsidienverträge
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senseits des Meeres dienen, außer wenn England selbst angegriffen wird.
Auch nicht gegen Schweden. Subsidie? Vgl. 38, 19 u. 12. 42, 74, wo der
20. Mai als Vertragsdatum angegeben ist.
21.1 1742, 2. März. Unionsvertrag mit dem Kaiser. 3000 Mann
(drei Regimenter Infanterie, ein Regiment Dragoner) treten in kaiserliche
Dienste. Der Kaiser zahlt zur Mobilmachung goooo fl. Rh., nach Über—
nahme monatlich 30000 fl. Rh. Gefallene und Verwundete sind zu ersetzen.
Dragoner mit Pferd 150 fl., 1 Pferd 112 fl. zo Kr., J Soldat 36 fl.
(3 Verwundete — J Gefallener). Die Truppen sollen nicht getrennt werden
und nicht gegen die in englischen Diensten stehenden Hessen fechten, wie um—
gekehrt. Im Angriffsfall verspricht der Kaiser Unterstützung Hessens mit
b000 Boyern, ferner die Kurwürde und Hilfe im Streit mit Waldeck und
Darmstadt. Aretin, Verzeichnis d. bayer. Staatsverträge 64. 3 33, 34ff.
45, 139.
22. 1743, 23. März. Vertrag mit Preußen. Erneuerung des „immer—
währenden Bündnisses“ von 1688 und 1714. Preußen leistet im Angriffs—
fall mit 9 Bataillonen und 12 Eskadronen, Hessen mit 2000 Infanteristen
und 1000 Reitern Hilfe. Preußen verpflichtet sich, für die hessische Kurwürde
einzutreten, nach deren Erlangung der König-Landgraf ein Bataillon von
zoo Köpfen außer Gewehr und Montur „vor alle Zeit als eigen über—
lassen“ will. MB. Dieser Passus ist nie zur Ausführung gekommen.] Ab—
druck deutsch bei Hartwig, Übertritt des Erbprinzen Friedrich (1870) 225 ff.
23. 1744, 13. Juni. Vertrag mit dem Kaiser. Erneuerung des Bünd⸗
nisses vom 2. 3. 1742 (Nr. 18). Der König-Landgraf verspricht, den Kaiser
mit weiteren Gooo0 Mann (insgesamt gooo Mann) zu unterstützen. Dafür
zahlt der Kaiser im Sommer 98663 Thaler monatlich, im Winter 81 032
Thaler monatlich, nach Friedensschluß noch drei Jahre lang je 25000 Tha—
ler. Außerdem verspricht er, die hessischen Ansprüche auf Brabant zu unter⸗
stützen. Bei einem Angriff auf Hessen können die Truppen zurückgezogen
werden, ebenso bei Bedrohung der englischen Thronfolge. Aretin, Chronol.
Verzeichnis d. bayer. Staats-Verträge 65. Auszüge Z 33, 96.8
24.11744, 27. Juli. Vertrag mit Preußen. Erneuerung des Vertrags
vom 23. 3. 1743 (Nr. 22). Preußen garantiert die hessischen und hanauischen
Lande, verspricht evtl. militärische Hilfe, garantiert die kaiserlichen Subsi—
dien für die Auxiliartruppen und verspricht, Hessens Ansprüche auf Kur—
würde und Brabant tatkräftig zu unkerstützen. Abdruck deutsch. Hist. Z. 69,
74- 238.
3 Im Marburger Archiv befindet sich ein Dokument über kurbayerische Verpflichtung zur
Zahlung von 261974 fl. Aurxiliargeldern vom 29. März 17853, die sich wohl auf diesen
und den Vertrag Nr. 22 bezieht.