Full text: Soldatenhandel

Hessen-Kasselische Subsidienverträge 
ler Werbe⸗- und Ausrüstungskosten pro Kopf und zwar 30000 beim Ab— 
marsch, den Rest nach der Ankunft auf dem Lido. Beim Abzug noch 2 Mo— 
nate Sold. Abgedruckt in deutscher Übersetzung bei Pfister, Morea S. 
190ff.* 
5. 1088, Vertrag mit den Niederländischen Generalstaaten. Hes— 
sen stellt 3z400 Mann (Infanterieregiment Erbprinz Friedrich, das Kärßen— 
bruchische? Reiter- sowie das Lippische Dragonerregiment.)) Erwähnt 3 
8, 134. Nach dem folgenden Vertrag haben die Generalstaaten bis 1694: 
73643 Gulden bezahlt. 
6.1 1694, 16. Jan. Vertrag mit den Niederländischen General— 
staaten. Verstärkung der seit 16088 in niederländischen Diensten stehenden 
Truppen auf 4600 Mann. Für die neuen Infanteristen zahlen die Nieder— 
lande 25 Reichsth. pro Kopf Eintrittsgeld und zwei „lange Monate“ Sold 
im voraus. Die Truppen sollen nicht getrennt werden, bleiben im Dienst für 
die Dauer des Krieges, solange der Landgraf nicht selbst angegriffen wird. 
Abdr. in deutscher Übersetzung Z8, 216. 
7.1 1694, 4. /14. Nov. Vertrag mit Großbritkannien. Außer seinem 
Reichskontingent wird der Landgraf ein Truppenkorps „comme il a fait par 
le passé“ vom 1. Jan. 1695 ab für eine Subsidie von 10000 Reichstalern 
oder 25000 Gulden gegen den gemeinschaftlichen Feind agiren lassen. 
(Mrarb. Archiv.) 
8. 1701, 24. April. Vertrag mit den Niederländischen General— 
staaten. Ein Regiment Infanterie zu 1000 Mann, das jederzeit von einem 
Prinzen des Hauses Hessen-Kassel (damals Prinz Georg) kommandiert wird, 
soll im Etat der Generalstaaten geführt werden. Bei Vakanzen schlägt der 
Landgraf die neuen Offiziere vor, die der König von England als niederlän— 
discher Generalkapitän ernennt. Abdr. in deutscher Übersetzung Z3 8, 221. 
9. 1701, 24. April. Vertrag mit den Niederländischen General— 
staaten. Der Landgraf überläßt den Generalstaaten ein Regiment Infan— 
terie zu 1000 Mann auf ein Jahr für ein Werbegeld von 24 holl. Reichsth. 
pro Kopf in der Hoffnung, daß dies Regiment mit dem durch Vertrag vom 
selben Tag (ogl. 8) überlassenen Regiment zu einer Brigade formiert wird. 
Abdruck in deutscher Übersetzung 38, 223. 
6 „Die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg hatten den Anfang mit dem Verleihen einiger 
Regimenter oder der Werbung für Venedig gemacht, ihnen folgten fast alle kriegerischen 
deutschen Reichsfürsten: der Kurfürst v. Sachsen, der Herzog v. Württemberg, der Land— 
graf v. Hessen-Kassel, der Markgraf v. Baireuth, der Herzog v. Braunschweig-Wolfen— 
büttel, ein Graf v. Waldeck, ein Prinz v. Hessen-Darmstadt und mit diesem der Herzog v 
Sachsen-Meiningen““. Pfister, Morea 21. 
Beide Regimenter wurden 1697 nach Endigung des Krieges reduziert. Z 8, 155f. Vgl. 
auch Basler im Ib. f. Volksliedforschung 2, 5.
	        
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