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so zu leben, daß sie selbst genesen können, ohne ihre Mitmenschen zu
gefährden, haben das Gelernte gut angewandt und die Krankheit
iüberwunden. Ungünstige Wohnungsverhältnisse jedoch, feuchte,
dunkle Räume, eine schmutzige Umgebung erschweren und verhindern
die Durchführung der Vorschriften und somit die Wendung zum
Huten. Fast immer verläuft die Tuberkulose tödlich und entwickelt
sich auch viel schneller, wenn ihre Träger ungesund wohnen. Der
Kampf gegen die Tuberkulose wird mithin stets die Wohnungsver—
hältnisse im Auge behalten müssen. Meistens ist es aber weniger
die Wohnung, als vielmehr die Wohnweise, die der ganzen
Aufmerksamkeit bedarf.
Cine große Bedeutung haben
das Haus und seine Einrichtungen
für die Verbreitung jener Infek—
tionskrankheiten, deren augenfäl—⸗
ligste Erscheinungen im Darm—
kanal ihren Sitz haben, insbeson—
dere des Typhus.
Die Auffafsung von dieser Krankheit hat im LCaufe der Zeit
manche Wandlung durchmachen müssen. In wissenschaftlichen Krei⸗
sen glaubte man früher, den Typhus mit den Ausdünstungen von
Aanalen in Verbindung bringen zu müssen. Jetzt weiß man, daß
diese Ansichten den Tatsachen nicht entsprechen. Der Typhus ist eine
echte Infektionskrankheit. Sein Erreger ist ein kurzes, gedrungenes
Stäbchen (Abb. 14), der Typhusbazillus, der sich mit Hilfe von klei⸗
nen, rings um seinen Leib angeordneten Geißeln lebhaft bewegen
kann. Die Haupterscheinungen des Typhus betreffen den Darm:
hier bilden sich Geschwüre, die unter Umständen verhängnisvolle
Folgen nach sich ziehen. Aber auch im Blute kreisen die Typhus—⸗
erreger, doch treten die Veränderungen in anderen Organen gegen
hdie im Darm in der Kegel zurück. Der Darm bildet auch den Aus—
zgangspunkt für die Weiterverbreitung der Krankheit: mit dem Stuhl⸗
gang werden die Bazillen massenhaft ausgeschieden; ihm muß daher
das hauptaugenmerk bei der Bekämpfung der Krankheit gelten.
Auch der Urin enthält nicht selten Keime. Die Typhusbazillen haben
außerhalb des Körpers ein äußerst zähes LCeben. Vor Licht und
Trockenheit geschützt, bleiben sie monatelang anstechungsfähig. In
dem Inhalt von Spülgruben haben sie sich 35 Tage lang gehaltem.
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