Sschwefelsäure enthält. Diese wird durch Kreide (kohlensauren Kalk)
abgestumpft und der sich bildende schwefelsaure Kalk — Gips —
durch Filterpressen entfernt. Nun wird der Dünnsaft zunächst in
offenen Pfannen eingedampft, der sich hierbei neuerdings ausschei⸗
dende Gips entfernt und die blanke Flüssigkeit im Vakuum zu „Dick—
saft“ eingekocht. Ein Kochen „auf Korn“, wie bei der Rübenzucker⸗
fabrikation, ist nicht möglich, man läßt daher die dickflüssig gewordene
Sstärkezuckerlösung aus dem Vakuumapparat in geräumige Holz—-
oder Eisenkästen laufen, wo sie zu einem halbkristallischen Brei er⸗
starrt. Ein solches Produkt heißt „Kistenzucker“, es enthält etwa
2000 Wasser, 2000 Dextrine und 6000 Traubenzucker. In Kaspel⸗
maschinen zerkleinerter Stärkezucher heißt Raspelzucker. Durch
uflösen des Kistenzuckers, Umkristallisieren, Ausschleudern auf Zen⸗
trifugen erhält man den technisch reinen Stärkezucker, der
32000 Traubenzucker enthält. Durch feinere, umständliche Reini—
gungsverfahren kann man aus dem technisch reinen den chemisch
reinen Stärkezucker gewinnen. Stärkesirup (xartoffel⸗
sirup, Kristallsirup, Bonbonsirup, Kapillärsirup) ist eine aus Stärke
meist durch Salzsäurekochung erhaltene wasserhelle, dicke Flüssigkeit,
die etwa 4000 Traubenzucker enthält. Sie wird ähnlich hergestellt
wie Stärkezucker, nur stumpft man die hier verwendete Salzsäure
mit Soda ab, diese setzt sich zu Kochsalz um und verbleibt im Sirup,
dem sie einen angenehmen Beigeschmack verleiht. Durch Erhitzen von
Stärkezucker auf 2000 erhält man eine braune, zähflüssige Masse,
die sich leicht in Wasser oder Alkohol löst. Die Lösung ist die zum
Färben von Essig, Likören, KRonditoreiwaren usw. verwendete
zuchkercouleur oder Karamel.
In Deutschland betrug die Erzeugung von Stärkezucker, Sirup
und Suckercouleur 1874: 260 000 dæ, 1894: 379 500 dz, 1904:
412029 dæ, 1911: 768 988 dæ. Die Sũße des Stärkezuckers ist 55
geringer, aber milder als die des Rübenzuckers, er besitzt aber eine
Dollmundigkeit und sämige Beschaffenheit, die der Rübenzucker in
cösung nicht aufweist, und er kristallisiert auch nicht so leicht aus,
was bei der herstellung gewisser feiner Zucherwaren (Fondants, Ge⸗
leebonbons, Pralinen) und Marmeladen von Wert ist. Selbst das
strenge deutsche Weingesetz von 1909 und das Brausteuergesetz ge⸗
statten nunmehr die Verwendung des gegenwärtig ganz rein herzu⸗
stellenden Stärkezuckers.