Full text: Sammelband

Sschwefelsäure enthält. Diese wird durch Kreide (kohlensauren Kalk) 
abgestumpft und der sich bildende schwefelsaure Kalk — Gips — 
durch Filterpressen entfernt. Nun wird der Dünnsaft zunächst in 
offenen Pfannen eingedampft, der sich hierbei neuerdings ausschei⸗ 
dende Gips entfernt und die blanke Flüssigkeit im Vakuum zu „Dick— 
saft“ eingekocht. Ein Kochen „auf Korn“, wie bei der Rübenzucker⸗ 
fabrikation, ist nicht möglich, man läßt daher die dickflüssig gewordene 
Sstärkezuckerlösung aus dem Vakuumapparat in geräumige Holz—- 
oder Eisenkästen laufen, wo sie zu einem halbkristallischen Brei er⸗ 
starrt. Ein solches Produkt heißt „Kistenzucker“, es enthält etwa 
2000 Wasser, 2000 Dextrine und 6000 Traubenzucker. In Kaspel⸗ 
maschinen zerkleinerter Stärkezucher heißt Raspelzucker. Durch 
uflösen des Kistenzuckers, Umkristallisieren, Ausschleudern auf Zen⸗ 
trifugen erhält man den technisch reinen Stärkezucker, der 
32000 Traubenzucker enthält. Durch feinere, umständliche Reini— 
gungsverfahren kann man aus dem technisch reinen den chemisch 
reinen Stärkezucker gewinnen. Stärkesirup (xartoffel⸗ 
sirup, Kristallsirup, Bonbonsirup, Kapillärsirup) ist eine aus Stärke 
meist durch Salzsäurekochung erhaltene wasserhelle, dicke Flüssigkeit, 
die etwa 4000 Traubenzucker enthält. Sie wird ähnlich hergestellt 
wie Stärkezucker, nur stumpft man die hier verwendete Salzsäure 
mit Soda ab, diese setzt sich zu Kochsalz um und verbleibt im Sirup, 
dem sie einen angenehmen Beigeschmack verleiht. Durch Erhitzen von 
Stärkezucker auf 2000 erhält man eine braune, zähflüssige Masse, 
die sich leicht in Wasser oder Alkohol löst. Die Lösung ist die zum 
Färben von Essig, Likören, KRonditoreiwaren usw. verwendete 
zuchkercouleur oder Karamel. 
In Deutschland betrug die Erzeugung von Stärkezucker, Sirup 
und Suckercouleur 1874: 260 000 dæ, 1894: 379 500 dz, 1904: 
412029 dæ, 1911: 768 988 dæ. Die Sũße des Stärkezuckers ist 55 
geringer, aber milder als die des Rübenzuckers, er besitzt aber eine 
Dollmundigkeit und sämige Beschaffenheit, die der Rübenzucker in 
cösung nicht aufweist, und er kristallisiert auch nicht so leicht aus, 
was bei der herstellung gewisser feiner Zucherwaren (Fondants, Ge⸗ 
leebonbons, Pralinen) und Marmeladen von Wert ist. Selbst das 
strenge deutsche Weingesetz von 1909 und das Brausteuergesetz ge⸗ 
statten nunmehr die Verwendung des gegenwärtig ganz rein herzu⸗ 
stellenden Stärkezuckers.
	        
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