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Dienstbotenkost
VI.
Dienstbotenkost.
Die Dienstboten müssen in den Tropen stets so be-
köstigt werden, wie es in dem betreffenden Lande üblich
ist, dabei darf aber nicht geknausert werden. Denn meistens
nehmen die Leute nur einen Dienst an, um Ersparnisse
zu machen und gut zu leben. Man gewähre ihnen daher
alles, was ihnen nach Landessitte zukommt. Der Brauch
ist nun ein verschiedenartiger, und eine junge Hausfrau,
welche das erste Mal an einen fremden Ort kommt, tut
gut, sich darüber bei alteingesessenen Leuten Rat zu
holen. Man vermeide es aber, die Leute zu verwöhnen,
denn man schädigt dadurch Familien, die nicht in der
Lage sind, mehr als das Nötige für ihre Leute zu tun.
Diese werden dann bald aufsässig und verlangen dasselbe
wie bei der Nachbarschaft, Man zwinge auch nicht die
Leute, zu essen, was sie nicht mögen. Sie werden es in
allen Fällen vorziehen, bei ihrer landesüblichen Kost zu
bleiben und die Reste des Herrentisches nur als Zukost
betrachten, falls sie ihnen überhaupt Geschmack abge-
winnen. Jedenfalls steht das erste Recht auf die Schüsseln
der Herrschaft dem Koche zu. Erst nachdem er das ihm
Zusagende daraus entnommen hat, gibt er das Übrige den
anderen Dienern. Man erziehe jedoch den Koch so, daß
er das, was noch zu verwenden ist, für die Herrschaft
aufbewahrt und nur über das Übrige nach eigenem Er-
messen verfügt. Die Hausfrau tut am besten, schon vor-
her Anweisungen zu geben, was aufzubewahren ist und
was in der Küche verzehrt werden soll.
Bekommen die Leute stets ausreichend von ihrer
landesüblichen Kost, so wird auch nicht viel genascht
werden. Man lasse sich also ganz genau sagen, wieviel
Fleisch, Reis, Fisch, Gemüse pro Kopf gerechnet wird