Full text: Kochbuch für die Tropen

38 
Dienstbotenkost 
VI. 
Dienstbotenkost. 
Die Dienstboten müssen in den Tropen stets so be- 
köstigt werden, wie es in dem betreffenden Lande üblich 
ist, dabei darf aber nicht geknausert werden. Denn meistens 
nehmen die Leute nur einen Dienst an, um Ersparnisse 
zu machen und gut zu leben. Man gewähre ihnen daher 
alles, was ihnen nach Landessitte zukommt. Der Brauch 
ist nun ein verschiedenartiger, und eine junge Hausfrau, 
welche das erste Mal an einen fremden Ort kommt, tut 
gut, sich darüber bei alteingesessenen Leuten Rat zu 
holen. Man vermeide es aber, die Leute zu verwöhnen, 
denn man schädigt dadurch Familien, die nicht in der 
Lage sind, mehr als das Nötige für ihre Leute zu tun. 
Diese werden dann bald aufsässig und verlangen dasselbe 
wie bei der Nachbarschaft, Man zwinge auch nicht die 
Leute, zu essen, was sie nicht mögen. Sie werden es in 
allen Fällen vorziehen, bei ihrer landesüblichen Kost zu 
bleiben und die Reste des Herrentisches nur als Zukost 
betrachten, falls sie ihnen überhaupt Geschmack abge- 
winnen. Jedenfalls steht das erste Recht auf die Schüsseln 
der Herrschaft dem Koche zu. Erst nachdem er das ihm 
Zusagende daraus entnommen hat, gibt er das Übrige den 
anderen Dienern. Man erziehe jedoch den Koch so, daß 
er das, was noch zu verwenden ist, für die Herrschaft 
aufbewahrt und nur über das Übrige nach eigenem Er- 
messen verfügt. Die Hausfrau tut am besten, schon vor- 
her Anweisungen zu geben, was aufzubewahren ist und 
was in der Küche verzehrt werden soll. 
Bekommen die Leute stets ausreichend von ihrer 
landesüblichen Kost, so wird auch nicht viel genascht 
werden. Man lasse sich also ganz genau sagen, wieviel 
Fleisch, Reis, Fisch, Gemüse pro Kopf gerechnet wird
	        
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