IV. Abschnitt. Bekleidung, Ausrüstung ꝛe. 35
wenn man nicht gegen Sitte und Herkommen verstoßen will.
Für Offiziere und Beamte ist der Anzug Dineranzug
aus weißem Koͤper, offen mit weißer Pikee-Weste — nach
Vorschrift geregelt. — Als Fußbekleidung sind an Bord die
niedrigeren Halbschuhe ohne Gefährdung der Knöchel durch
Moskito⸗Stiche, wenn nicht in der Nähe der Küste, zu tragen;
viele nehmen auch ihre Tennisschuhe aus grauem Segeltuch
mit Ledersohle ohne Absatz, mit denen sich jeder Reisende,
auch Offiziere, für Sportspiele vorzusehen hat, in Gebrauch;
manche versteigen sich für Diner ꝛc. zu schwarzen Lackschuhen.
Bekleidung am Lande. Der Anzug für Europäer
in den Küsten- und anderen Städten ist der bez. Landessitte
unterworfen. Der gewöhnliche Ausgeh- und Promenaden⸗
Anzug wird in der Morgen- und Abendkühle von dem hier
im Sommer gebräuchlichen nicht abweichen; zu heißer Tageszeit
wird man besser weiße Anzüge aus Baumwollköper oder
Flanell anlegen. — Auch der Zivil-Gesellschaftsanzug ist dem
unsrigen gleich; Offiziere besitzen in dem mit Stickereien
versehenen grauen bezw. graugrünen Waffenrock und in dem
Dineranzug eine sehr kleidsame Gesellschaftsuniform. — Eine
Trennung von dem geschlossenen Dienst- und offenen Gesellschafts—
anzuge ist auch bei uns in Deutschland von seither ein
dringendes Bedürfnis. — Als gewöhnlicher Ausgeh-Anzug
genügt die Tropen-Litewka aus Kammgarnserge oder Man—
chester-Kord. Zu Jagd- und Arbeitszwecken empfiehlt sich
Khaki zu tragen.
IVy. Bekleidung und Ausrüstung für Reise, Marsch,
Expeditionen im Tande selbst.
Ratschläge. Wenn auch für Offiziere und Mann—
schaften der Dienst die Zeit für Märsche und Erpeditionen
vorschreibt, so ist der Reisende meist in der Lage, sich jene
selbst zu wählen, Reisen in der gesundheitsgefährlichen Regen—
zeit zu vermeiden und dieselben bis zur trockenen oder noch
besser kühlen Jahreszeit zu verschieben.