Volltext: Pfadfinder-Kochbuch

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die Windrichtung. In sehr trockenen Sommern kann 
die Forstverwaltung das Anzünden von Feuer überhaupt 
verbieten. Besonders geeignet zum Abkochen sind wegen 
gänzlicher Gefahrlosigkeit Kies- und Sandgruben. 
Auf Exerzierplätzen darf unter keinen Umständen ab⸗ 
gekocht werden. Nach dem Abkocheu müssen die Feuer 
— 
geworfen werden. Die Haftypflichtversicherung ist dann 
nicht einschlͤgig, wenn dem Füͤhrer grobe Nachlässigkeit 
nachgewiesen werden kann.“ 
Beim Abkochen im Freien, besonders in der Nähe 
von Ortschaften, müssen die Besitzer des betreffen— 
den Grundstückes wegen des Feueranschürens um 
Erlaubnis gefragt werden. 
Was die persönliche Ausrüstung anbelangt, sowie die 
mitzunehmenden Geräte für den allgemeinen Gebrauch, 
Kochgeschirr, Stäbe, Ketten usw., so hat sich der Junge 
an die Vorschriften zu halten. Ebenso bei der An—⸗ 
wendung der Geräte. Empfehlenswert ist es, in die Koch⸗ 
töpfe etwas kleingehacktes Holz, Papier, Streichhölzer 
zu packen. Auch ein Lappen und ein Stück Kreide oder 
Putzstein zum Reinigen des Kochgeschirrs wird gute Dienste 
tun. Noch etwas über das Feuer. Wenn dieses infolge 
Regens nicht recht brennen will, muß man sich hinlegen 
und hineinblasen. Sehr praktisch ist ein kleiner Blasebalg, 
so wie er beim Kohlenbügeleisen verwendet wird. Ganz 
schwache Glut kann damit zur hellen Flamme angefacht 
werden. Ein solcher Blasebalg nimmt im Rucksack nicht 
viel Platz ein und ist sehr leicht. Nie soll in glimmendes 
Feuer Spiritus oder Petroleum hineingegossen werden! 
Auch beim Ablöschen des Feuers ist Vorsicht geboten. 
Durch das Hineingießen von zu viel Wasser auf einmal 
entwickelt sich viel aufsteigender Dampf, welcher Aschen⸗
	        
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