mend unter Führung des Juden Heilbrunn vors
Schloß und stellten im Tone der Zeit ihre Forde—
rung. Die Rädelsführer wurden zwar bestraft, aber
der Gutsherr zog es doch vor, die schwebenden
Prozesse durch einen Vergleich zu beenden, in dem
er den beiden Gemeinden Falkenberg und Rox—
hausen außer anderen Zugeständnissen jährlich
100 Acker Wald zum Laubmachen einräumte. Um
diese Zeit wurde auch die Jagd abgelöst, wozu
der Bürgermeister der Gemeinde 30 Taler vorschoß.
In den Gemeindeakten finden sich auch einige
die Kulturgeschichte der Zeit beleuchtende Mittei—
lungen. So eine Verordnung aus dem Jahre 1841,
die sich gegen die „große Neigung zum Brannt—
weintrinken““ wendet und gebietet, daß Schnaps
im Dorfe nur von 8-v9, 12-1 und von 6 Uhr
bis Feierabend ausgeschenkt werde. Von einer
eigentlichen Temperenz oder gar von einem ameri—
kanischen Prohibitivsystem war man also noch ziem—
lich weit entfernt. Im selben Jahre 1841 er—
gingen mehrere Verordnungen, die auf das „Um—
hertreiben verdächtiger Individuen“ auf dem Lande
aufmerksam machten. Am 16. September wurde
gemeldet, daß zwei „die öffentliche Sicherheit be—
drohende Frauenspersonen“, Gertrud Hecht von
Spangenberg und Sibillie Müller von Sontra, aber—
mals aus dem Arrest entwichen seien und sich in
der dortigen Gegend herumtreiben sollten. Man
scheint sie aber nicht erwischt zu haben, ebenso—
wenig wie zwei Jahre später 526 „sehr gefährliche
Verbrecher“, die aus dem Gefangenhaus in Wezlar
entsprungen waren und zu deren Fahndung in den
Kreisen Ziegenhain und Homberg allgemeine Streif—
züge angeordnet wurden.
1844 wurde daran erinnert, daß angesichts des
Überhandnehmens der Spatzen jeder Hausbesitzer
jährlich 12 Sperlingsköpfe abliefern mußte, bei
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