Full text: Falkenberg

Vor dem Aussterben der Rotenburger Land— 
grafen und dem Anfall der sog. Quart an die 
hessische Hauptlinie (1834) wurde die Rechts— 
pflhege, soweit sie Falkenberg betraf, von land— 
gräfl. rotenburgischen Beamten ausgeübt. Einmal 
im Jahr fand auch noch ein Gerichtstag bei der 
Fraumünsterkirche zwischen Fritzlar und Obermöll— 
rich statt. Das war der letzte Rest eines uralten 
Vogtgerichtes, das 1347 an die Herren von Fal— 
kenberg gekommen war. Die beisitzenden Vogt— 
männer waren Hufenbesitzer der Umgegend, die 
Falkenbergische Lehngüter in Besitz hatten und den 
Kreis der Schöffen bildeten. Alles was diese Fal— 
kenbergischen Hufen betraf, gehörte vor dieses Ge— 
richt, bei dem der Vogt, der es hegte, auf einen 
Stein außerhalb des Kirchhofs trat und, das Ge— 
sicht gegen Hessen, den Rücken gegen Mainz (Fritz- 
lar) gewendet, Recht sprach. Die Vogtmänner 
hatten altertümliche Gerichtsformeln zu beschwören 
und waren dem Gerichte durch Zins, Fruchtgefälle, 
Hühner und andere Abgaben verpflichtet. 
Eine eigene Kirche besaß Falkenberg nicht und 
besitzt es auch heute noch nicht. Schloß und Gut 
gehoörten zum Kirchspiel Berge, während das Dorf 
nach Hebel eingepfarrt war und ist. Der Schloß— 
turm hatte Uhr und Glocke, die bei feierlichen 
Gelegenheiten ertönte. Bei Leichen in Falkenberg 
hatte der Schloßpförtner für eine Gebühr von 
2 Albus so lange zu läuten, bis der Leichenzug 
die Gemarkungsgrenze erreichte, dann setzte die 
Hebelsche Kirchenglocke ein. Bei Armenleichen zahlte 
die Gemeinde den 8 Mann, die den Sarg nach Hebel 
tragen mußten (1851) 28 Silbergr. und 4 Heller. 
Die Totenfrau erhielt für das Waschen der Leiche 
allein 25 Silbergroschen. Außer den Ostereiern, 
die er am Gründonnerstag von jedem Falken— 
herger Christen erheben konnte, hatte der Pfarrer 
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