Full text: Falkenberg

Metzen Korn, ebensoviel Hafer sowie 80 Eier und 
4Taler Mühlenzins. 
Alle Ländereien waren zehntpflichtig und zwar 
der westliche Teil der Gemarkung mit 1/3 und der 
10. Garbe, der östliche Teil mit 13 und der 11. 
Barbe, d. h. im ersten Falle erhielt die Herrschaft 
bon 15 Garben sechs, im anderen Falle von 33 
Garben dreizehn, eine erhebliche Abgabe, die aller— 
dings durch verschiedene Ausnahmen erleichtert 
wurde. Der Zehnte war bis 1803 in natura ein— 
gezogen worden; seit dieser Zeit aber war die 
Abgabe „vermaltert“. Die Gemeinde mußte danach 
alliährlich insgesamt 
5 Viertel 135/5 Metzen Weizen 
19 8/8 2 Korn 
158, 2 „Gerste 
18 9 48/8 2 Hafer 
44 Bund Roggenstroh usw. 
abgeben. Diese Gesamtabgabe wurde unter alle 
Besitzer verteilt in ziemlich verwickelter Weise, auf 
die hier nicht näher eingegangen werden kann. 
Von sonstigen Abgaben sei noch erwähnt, daß 
seder Gänsebesitzer von 3 Gänsen eine an das Gut 
abliefern mußte, wenn er es nicht vorzog, statt 
der Gans einen ganzen Albus in bar zu zahlen. 
Die Gänse waren also damals etwas billiger als 
heutzutage, es werden aber auch keine Mastfett— 
zänse gewesen sein. 
Außer den genannten Abgaben lasteten auf den 
Dorfbewohnern noch verschiedene Dienste, die sie 
der Gutsherrschaft schuldig waren. Das waren 
Spanndienste (diese nur von den beiden Bauern ver— 
langt), Pflugdienste, Fahrdienste und Handdienste in 
Wald und Feld, wofür die Pflichtigen vom Schloß 
durchschnittlich je 54 Pfund Brot und 2/32 Maß 
Branntwein (statt des früher üblichen „kräftigen, 
gdährenden Bieres“) erhielten. Die Branntwein— 
13—
	        
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