Volltext: Chronik der Familie Gunkel zu Kassel

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u. füße wie auch gekröße bey braden zu 
geben; u. habens etliche gethan, die haben 
in 14 tagen nicht darffen schlachten u. ist 
ein jeder noch mit 5 gulden dar zu gestrafft 
worden; u. mein schwager Johan Adam 
Vogt hat mich auch angegeben, also habe 
müssen auch 5 gulden geben. 
A. 1735 d. 8. junij Ist unßer 2. Präder nemblich 
H. Daur gestorben u. zwar schleynich am 
schlagfluß u. darauff d. 18. dießes begraben 
worden mit 5 Kutschen. 
A. 1735 umb Michiäli Zeit hat unßer Prediger 
H. Schobbach?s) zum ersten mahl hir 
gebredigt. 
— für Kassel wurde es 1791 aufgehoben — zu Gunsten 
der besser zahlenden Kunden oft zu übertreten suchten. So 
wird ihnen schon 1622 der Vorwurf gemacht, „daß sie 
das beste Fleisch in den häußern etlicher schleckfreßer, welchen 
nichts zu theuer, und ehe es in die schirne getragen und 
don den beeydigten Schäͤtzern geschetzt wird, verkauffen.“ 
Vergeblich hat die Obrigkeit sich gegen diese Schädigung 
der ärmeren Konsumenten gewandt, in der betreffenden 
Polizeiverordnung vom 25. Januar 1735 muß sie ein— 
gestehn, „daß die Metzger an die Policey und andere Ord— 
nungen sich wenig kehren, sondern wann das Fleisch ihnen 
nicht nach Sinn laxiret, alsdann sich zusammen vereinigen 
und keins oder doch weniges und nicht hinlängliches Fleisch 
in die Schirn bringen.“ (Jonas.) Von einer solchen aller— 
dings mißglückten Einigung aus dem Jahre 1719 haben 
wir oben (S. 9) schon gehört. Die große Schirne befand 
sich an der Ecke der Marktgasse gegenüber dem alten 
Rathause. Im Rathaus selbst, sowie am Stadtbau be— 
fanden sich noch zwei weitere Schirnen für das höbher taxierte 
Fleisch. 
38) Georg Wilh. Schoppach war vorher Pfarrer an 
der Oberneustadt gewesen, ging 1743 zur Freiheitergemeinde 
üüber (vergl. S. 28) und starb am 19. September 1761 als 
— und Pfarrer der Brüdergemeinde. Etrieder 
3 1955)]
	        
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