A. 1719
auch noch viel andere sorden abgesetzt u.
einer vom andern nicht nehmen wollen,
daß sich dar durch ein großer Lerm in
der statt entstanden u. darauff den 15. dito
von der obrigkeit unter offenem Kloken—
schlag von der Waage auff 4 hlr. gesetzt
worden biß Neu Jahr. Nach dem Neuen
Jahr aber auff nichts gesetzt werden sollen,
Solches aber vergeßen worden, in dem in
solcher zeit die Juden sie alle eingewechselt
vor 6 heller.8)
d. 14. Aprilis haben die sämplich
Mstr. als Metzger sich bewilliget u.
zu samen einig worden, daß Einer
so viel schlachten solle wie der ander, u.
eine rechte schlächterey auff gerichtet, als
einen 1 ochsen die woche, dem andern
12 Kelber u. Einen schweine schlachter
2 schweine die woche; solches Bey hoher
straff sie sich alle unterschrieben, gülde Mftr.
seind dazu mahl geweßen Mstr. Hanß
Henrich Mohr älter, Jünger aber Jo—
hannes Senger junior. Sie haben es
dar umb Müßen thun weilen sie gezwungen
u. Exqürt sein daß Bank unschlit zu Be—
) Die fremden Münzsorten waren meist viel gering⸗
wertiger als das gute hessische Geld, daher der Widerwihe
der Burgerschaft gegen die Überschwemmung des Geldmarkts
mit fremder Münze, ein Widerwille, der durch die vielen
Münzedikte der Ohrigkeit noch genährt wurde. Das hier
erwähnte Münzedikt vom 14. November 1718 erneuerte
nur die älteren Edikte vom 283. September 1712 und
14. Mai 1715. Aber schon im Jahre 1720 und weitler
1728, 1733 und 1736 WGergl. weiter unten) mußten wieder
ähnliche obrigkeitliche Verfuͤgungen erlassen werden. Die
Juden, die diesmal die Münzen für 6 Heller aufkauften,
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zu dem vollen Nennwert an den Mann gebracht.