Full text: Oekonomisches Handbuch für Frauenzimmer (Erster Band, Zweyte Abtheilung, 1817)

Saucen. 365 
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Auftragen bestimmtes) Gefaͤß, und verruͤhrt sie 
recht mit Zucker und Zimmet. Sie kann zu 
Fleisch- auch zu gebratenen Speisen aufgesetzt 
werden. 
In Sachsen werden alle dergleichen Saucen 
zu Fischen und zum Fleischwerk aufgesetzt. 
Sauce à la Reine (a la Raͤn). 
Man nimmt das Fleisch aus der Brust eines 
gekochten Huhns, das Gelbe von 3 hartgesotte⸗ 
nen Eyern, 4 Loth suͤße und 6 Stauͤck bittere 
geschaͤlle Mandeln, stoßt dieß alles zusammen 
im Moͤrser fein, roͤstet hierauf in einem Stuͤck⸗ 
chen Butter einen halben Kochloͤffel voll Mehl 
weißgelb, thut das Gestoßene dazu, gießt einen 
starken Schoͤpfloͤffel voll gute Fleischbruͤhe daran, 
laͤßt es ein wenig durchkochen, treibt es durch 
ein Haarsieb, und stellt es auf heiße Asche bis 
zum Gebrauch, weil es nicht mehr kochen darf. 
Diese Sauce wird zu gebratenen Huͤhnern und 
Kapaunen gegeben. 
Sauce Remoulade (Remulad) 
welche zu allem Fleischwerk gegeben werden kann. 
Man nimmt dazu Oehl, Essig, Senf, 2 
hartgesottene und fein gehackte Eygelb, ein we— 
nig Pfeffer und das gehdrige Salz, ruͤhrt alles 
wohl untereinander, und gibt dieß nun in elner 
Salatiere zu verschiedenen kalten Speisen. Zu 
3 getben Eyern wird ein Eßloͤffel voll Senf 
genommen. 
Braune Sauce Robert. 
Man roͤstet einen Kochloͤffel voll Mehl in 
einem Stuͤckchen Butter braun, losscht es mit
	        
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