Full text: Oekonomisches Handbuch für Frauenzimmer (Erster Band, Zweyte Abtheilung, 1817)

148 
Gemuͤsse. 
geheitzten Ofen kommen duͤrfen, sonst werden sie nie so 
gut und vollkommen, — ungeachtet man weder Muͤhe 
noch Kosten gespart hat. Auch muß jede Mehlspeise, 
welche nach der Vorschrift zu ruͤhren ist, wenigstens 
eine starke Vlertel- oder eine kleine halbe Stunde mit 
den Eyern geruͤhrt werden, damit sie ganz weiß und 
schaumig wird. Der Schaum darf nie eher darunter 
geruͤhrt werden, als kurz vor dem Einfuͤllen, worauf 
die Speise sogleich in den Ofen gesetzt wird. — Wer 
sich genau nach dieser Vorschrift richtet, wird immer 
seine Speisen gut bekommen. 
Brennstruckeln auf oͤsterreichische Art. 
Eine halbe Hand voll feines Mehl nimmt 
man in eine Kastrol oder messingene Pfanne, ruͤhrt 
sie mit suͤßem Rahm glatt an, und das Gelbe 
von 8 Eyern darein, verduͤnnet es mit noch so viel 
Rahm, daß es eine dicke Creme gibt, thut Zu⸗ 
cker, Zimmet und geriebene Zitronenschalen dar⸗ 
unter, ruͤhrt es uͤber dem Kohlfeuer so lange, 
bis ein wenig gekocht hat, richtet es dann zum 
Erkalten an, verfertigt von 4 Eyergelb, 3 Loth 
Butter, ein wenig Salz und feinem Mehl ei— 
nen Taig, waͤllt ihn zu einem ganz duͤnnen Ku— 
chen, streicht die Creme daruͤber, rollt den Taig 
wie eine Wurst auf, bestreicht eine blecherne 
Schuͤssel mit Butter, legt die Wurst darauf, 
gießt fuͤßen Rahm daran, backt sie im Ofen gelb, 
uͤberstreut sie mit Zucker und Zimmet, und gibt 
sie warm auf den Tisch. Die Wurst darf auch 
zu 2 oder 3 Theilen gemacht werden. 
Eine Roulade (Rulade) von Raͤse. 
Fuͤr 4 bis 5 Personen macht man von einem 
halben Pfund feinem Mehl, ein wenig Salz 
und frischem Wasser einen Taig, waͤllt diesen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.