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Gemuͤsse.
geheitzten Ofen kommen duͤrfen, sonst werden sie nie so
gut und vollkommen, — ungeachtet man weder Muͤhe
noch Kosten gespart hat. Auch muß jede Mehlspeise,
welche nach der Vorschrift zu ruͤhren ist, wenigstens
eine starke Vlertel- oder eine kleine halbe Stunde mit
den Eyern geruͤhrt werden, damit sie ganz weiß und
schaumig wird. Der Schaum darf nie eher darunter
geruͤhrt werden, als kurz vor dem Einfuͤllen, worauf
die Speise sogleich in den Ofen gesetzt wird. — Wer
sich genau nach dieser Vorschrift richtet, wird immer
seine Speisen gut bekommen.
Brennstruckeln auf oͤsterreichische Art.
Eine halbe Hand voll feines Mehl nimmt
man in eine Kastrol oder messingene Pfanne, ruͤhrt
sie mit suͤßem Rahm glatt an, und das Gelbe
von 8 Eyern darein, verduͤnnet es mit noch so viel
Rahm, daß es eine dicke Creme gibt, thut Zu⸗
cker, Zimmet und geriebene Zitronenschalen dar⸗
unter, ruͤhrt es uͤber dem Kohlfeuer so lange,
bis ein wenig gekocht hat, richtet es dann zum
Erkalten an, verfertigt von 4 Eyergelb, 3 Loth
Butter, ein wenig Salz und feinem Mehl ei—
nen Taig, waͤllt ihn zu einem ganz duͤnnen Ku—
chen, streicht die Creme daruͤber, rollt den Taig
wie eine Wurst auf, bestreicht eine blecherne
Schuͤssel mit Butter, legt die Wurst darauf,
gießt fuͤßen Rahm daran, backt sie im Ofen gelb,
uͤberstreut sie mit Zucker und Zimmet, und gibt
sie warm auf den Tisch. Die Wurst darf auch
zu 2 oder 3 Theilen gemacht werden.
Eine Roulade (Rulade) von Raͤse.
Fuͤr 4 bis 5 Personen macht man von einem
halben Pfund feinem Mehl, ein wenig Salz
und frischem Wasser einen Taig, waͤllt diesen