Full text: Bemerkungen und Vorschläge für Brannteweinbrenner // Ueber die Veredlung des gemeinen Kornbrannteweins zu Weinbranntewein, Rumm und Arrack

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von 3 Ggr. 8pf., die man im Herbste dafuͤr 
bezahlte, bis auf 6 Ggr., und mehrere mei⸗ 
ner Bekannten, sowohl hier im Orte als 
auswaͤrts, hatten beym Verbrauch des Wei⸗ 
zens einen ganz ausserordentlichen Gewinn. *) 
Se te e— D) 
) Seit dem Jahre 1795, wie ich diese 6. S. 37- 50 
zuerst niederschrieb hat Gesetz und Nothwen⸗ 
digkeit die Brauiteweinbrenner, in den Han⸗ 
noͤvrischen Lunden, gezwdungen, melnen Vor⸗ 
schlag zu pruͤfenz; der Mangel und der starke 
Verbrauch des Roggens erzeugte nemslich ein 
Gesetz, welches das Brannteweinbrennen aus 
Roggen untersagte und' nur aus Weizen, mit 
einem Zusatz von Gerstenmalz erlaubte. Die 
Erfahrung hat auch hier gelehrt, daß mein 
Vorschlag in der Wahrheit gegruͤndet, und 
daß der Weizen das beste Material zur Brann⸗ 
leweinfabricatur ist ‚wenn nemlich der Preis 
des Weizens den des Noggens nicht um die 
Haͤlfte uͤbersteigt. Jetzt — im Maͤrz 1802 — 
kostet der Weizen, das Malter zu 580 Pfund, 
12 Rthlr. und daruͤber, der Roggen, zu 502 
bis 506 Pfund, 9 bis 95 Rthlr. Der Wei— 
zen giebt 146 bis 148 Quartier, der Roggen 
117 bis 119 Quartier maͤßig guten Brannte⸗ 
wein. Man bezahlt das Quartier desselben 
hier im Orte mit 5 Ggr. 2 pf.
	        
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