41
Branntewein erhielt man, wegen des hohen
Fruchtpreises, 3 Ggr. 4 pf., wenn er in
Quantitaͤten, das ist, Faßweise verkauft wurde.
Angenommen also, daß man damals nur
smer das mittlere Verhaͤltniß, des angege⸗
benen Brannteweinquanti, oder 148 Quar⸗
dier aus zwey Malter Weizen, und 120
Quartier aus zwey Malter Roggen erhalten
habe: so giebt dies fuͤr jenen den Werth von
20 Rthlr. 13 Ggr. 4pf. und von diesem zu
16 Rthlr. 16 Ggr. an Man fuͤge zu dieser
letztern Summe die hoͤhere Auslage fuͤr den
Weizen, oder 2 Rthlr. 16 Gge. hinzu, und
ziehe die Summe von jenen 20 Rihlr. 13 Ggr.
ab, so findet es sich, daß meinem Freunde,
beym Gebrauche des Weizens, ein reiner
Gewinn von 1 Rthlr. 6 Ggr. 4 pf. auf
jeden Tag uͤbrig blieb. Denn alle uͤbrige
Kosten, die Ausgabe fuͤr Feuerung, Hefen,
Arbeitslohn, und die oͤffentliche Abgabe, wa⸗
ren sich voͤllig gleich, und werden sich immer
gleich bleiben, man gebrauche nun Roggen,
der Weizen, Gerste, Mengkorn, oder auch
nur Hafer in einer Brennerey. Man ge⸗
brauchte darauf in dieser Brennerey das
ganze Jahr uͤber kein anderes Getraide, als
Weizen und stand sich wohl dabey.
§. 10.