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den 4 Pfund dieses Pulvers mit 12 Pfund
Wasser, von 75 Fahrenh Waͤrme, ange⸗
ruͤhrt, und leisten jetzt eben so viele Dienste,
wie 16 Pfund Bierhefe.
F) Will man aus der Verfertigung
dieser Hefe ein eigenes Geschaͤft machen und
sie an Brannteweinbrenner, Baͤcker und an⸗
dere Gewerbe treibende Personen versellen;
so wird die fertige Hefe mit Wasser, jedoch
nur so weit verduͤnnt, daß sie die Dicke der
gewoͤhnlichen Bierhefe behaͤlt. *)
5) Ich habe die Vorschrift zu dieser Hefe zuerst
in der Vorrede zu Weiß Anweisung zum
Fruchtbrannteweinbrennen. Leipzig
bey Goͤschen. 1801. S. 15. bekannt gemacht.
Man bedient sich ihrer, oder doch einer sehr
aͤhnlichen in der Brennerey zu Lauenhagen,
der groͤßesten die ich kenne. Auch wird sie
von mehreren meiner Bekannten gebraucht,
von andern aber zum feilen Verkauf gemacht
und versellet.
II.