18
§. 6.
Bey der Anwendung, des im vorigen
bekannt gemachten Gaͤhrungsmittels, giebt
es noch Verschiedenes zu beobachten: ich
werde von diesem allen jetzt Rechenschaft
geben.
A) Man muß sich moͤglichst bestreben,
den rechten Zeitpunct, das ist den Augen—
blick zum Herausnehmen des Branntewein⸗
gestes, zu treffen, da das Gut in voller Gaͤh⸗
rung stehet. Dies wird ohngefaͤhr in der
bierundzwanzigsten bis dreyßigsten Stunde,
vom Anstellen an gerechnet, der Fall seyn.
Dann ist Schrotmehl und Wasser eine voͤllig
gleichartige Masse, und an den Seiten der
Buͤdde findet sich eine sattsame Menge eines
dicken,
Sonderbar ist es uͤbrigens, daß dies Gaͤh⸗
rungsmittel, welches dem Brannteweinbrenner
so nahe liegt, ihm bisher unbekannt und von
ihm unbenutzt geblieben ist. Brauchbar und
dem Zweck entsprechend muß es doch seyn, da
man sich seiner in Quedlinburg, im Wal⸗
deckschen und Lippischen allgemein und
seit viclen Jahren bedienen soll.