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sich meines Raths bedienten. Es sind Vor⸗
schlaͤge, die ich ihnen gegeben habe, und die
der eine oder der andere ausfuͤhrte und be⸗
waͤhrt fand: also nunmehro Vorschlaͤge von
der reinsten Erfahrung abgezogen; fuͤr deren
Richtigkeit meine namentlich aufgefuͤhrten
Freunde Buͤrgschaft leisten.
4.
Anweisung, wie man der Bierhefen zu
Anstellung des Brannteweingutes
entbehren kann.
9. 3.
Der Ort, den ich bewohne, giebt drey⸗
undzwanzig einheimischen, und vielleicht eben
so vielen auswaͤrtigen Brennereyen, Beschaͤf⸗
tigung und Nahrung. Diese große Anzahl
von Brennereyen bedarf zur Anstellung des
Gutes, (der Maische, Mischung aus
Schrot und Wasser) eine ungleich groͤßere
Menge an Hefen (Gest oder Gescht,) als die
beyden hiesigen Brauhaͤuser, und die hiesige
Bieressig⸗Brauerey zu lieferu im Stande
sind.