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nichts zuwaͤchset. ) Bey großen Oecono⸗
mien hingegen, besonders in Lief— und Cur—⸗
land, auch hie und da in unserm Lande, wo
der Roggen oft nicht zu Gelde zu machen ist,
sind die Besitzer deswegen gezwungen, den
Roggen zu Branntewein zu machen und muͤs⸗
sen ihn also nehmen. Hier wirft sich nun
die Frage auf:
„wie muß der Roggen behandelt
„werden, wenn er die moͤglichst
„groͤßte Menge Branntewein lie—
„fern, und den Bearbeiter fuͤr die
„Unvollkommenheiten sichern soll,
„die bey seinem Gebrauch gewoͤhn⸗
„lich einzutreten pflegen?“
Wenn nun auch hierben nicht das erkfor—
derliche Kunststuͤck ganz zu errathen ist, wenn
das erst in der Folge durch unzaͤhlige Ver⸗
suche erprobt werden muß; so laͤßt sich doch
bis
x) Das Gegentheil zu behaupten, kam mir nie
zBin den Sinn. Man sehe oben F. 10. D., wo
ich das nemliche sage was hier folgt.
Wstrb.
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