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ist nur nicht moͤglich, hier Vorschriften zu
geben, da Jahreszeit und Witterung nicht
voraus zu bestimmen sind, und andere ein—
wirkende Umstaͤnde es oft noͤthig, oft auch
entbehrlich machen. Ich kenne Brennereyen,
wo es einmal Gesetz ist, sowohl, etwa auf 2
Malter Weizen, oder halb Weizen, halb
Roggen, 1 Himpten Hafer, als die gewoͤhn⸗
lichen 2 Himpten Gerstenmalz zu nehmen.
Der Hafer macht den“ Brantitewein weiß,
helle, schoͤn, uͤnd theilt ihm eine besondere
Eigenschaft mit, die ihm alles andere Korn
nicht geben kann. Ueber die eigentliche
Menge Branntewein, die der Weizen liefert,
oder liefern kann, entscheiden nun frehlich die
besondern Jahrey in welchen derselbe gewach⸗
sen ist, und die trockne oder nasse Wuterung
desselben Jahres. Man hat Jahre, wo der
Weizen, so wie alles andere Korn vorzuͤg⸗
lich ergiebig war, und darunter zeichnete sich
bey mir, seit ig5 Jahren, keins so sehr aus,
als das Jahr 1783 und noch mehr 1784.
In diesen Jahren gab der Roggen mehr, als
in den letztern Jahren der Weizen. Man
bekam gemeiniglich von 6 Himpten Weizen,
6 Himpten Roggen und 2 Himpten Gersten⸗
malz 37 bis 42 hannoverische Stuͤbchen, und
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