Full text: Bemerkungen und Vorschläge für Brannteweinbrenner // Ueber die Veredlung des gemeinen Kornbrannteweins zu Weinbranntewein, Rumm und Arrack

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ist nur nicht moͤglich, hier Vorschriften zu 
geben, da Jahreszeit und Witterung nicht 
voraus zu bestimmen sind, und andere ein— 
wirkende Umstaͤnde es oft noͤthig, oft auch 
entbehrlich machen. Ich kenne Brennereyen, 
wo es einmal Gesetz ist, sowohl, etwa auf 2 
Malter Weizen, oder halb Weizen, halb 
Roggen, 1 Himpten Hafer, als die gewoͤhn⸗ 
lichen 2 Himpten Gerstenmalz zu nehmen. 
Der Hafer macht den“ Brantitewein weiß, 
helle, schoͤn, uͤnd theilt ihm eine besondere 
Eigenschaft mit, die ihm alles andere Korn 
nicht geben kann. Ueber die eigentliche 
Menge Branntewein, die der Weizen liefert, 
oder liefern kann, entscheiden nun frehlich die 
besondern Jahrey in welchen derselbe gewach⸗ 
sen ist, und die trockne oder nasse Wuterung 
desselben Jahres. Man hat Jahre, wo der 
Weizen, so wie alles andere Korn vorzuͤg⸗ 
lich ergiebig war, und darunter zeichnete sich 
bey mir, seit ig5 Jahren, keins so sehr aus, 
als das Jahr 1783 und noch mehr 1784. 
In diesen Jahren gab der Roggen mehr, als 
in den letztern Jahren der Weizen. Man 
bekam gemeiniglich von 6 Himpten Weizen, 
6 Himpten Roggen und 2 Himpten Gersten⸗ 
malz 37 bis 42 hannoverische Stuͤbchen, und 
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