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11) Aller Kornbranntewein, der nicht
in verzinnten Helmen, und Kuͤhlroͤhren · von
Zinn destilliret worden, enthaͤst Kupfer. Er
nimmt das Kupfer aus dem Helme, vor⸗
zuͤglich aber aus den Kuͤhlroͤhren auf.
Da der mit Kupfer verunreinigte Brannte⸗
wein aber der menschlichen Gesundheit noch
nachtheiliger werden kann, als der Brannte—
wein an und fuͤr sich selbst schon ist,?? so sollte
billig von den Obrigkeiten dahin gesehen wer⸗
den, daß die Brannteweinbrenner sich nur
zinnerner Kuͤhlroͤhren bedienten, die Helme
gehoͤrig verzinnen lassen, und dieses Verzin⸗
nen so oft erneuern muͤßten, wie es erforder⸗
lich ist.)
§S 33.
w) Herr Hoffmanu, Trommsdorff's Jour⸗
nal der Pharmazie. 5. B. St.I. 4797.
F. 79. 85. behauptet zwar, der Branntewein
enthalte kein Kupfer, und faͤhrt Versuche
zum Beweise derselben an. Ich bin vom Ge⸗
gentheil uͤberzeugt, und ersuche ihngfoͤßere
Quantitaͤten Branntewein, und vor allen die
kleinen Ueberreste von ausgelagertem Braͤnute⸗
wein, oder von solchen, den er in einer De⸗
stillirblase von Zinn abgezogen hat, zu unter⸗
su⸗