der Obern des Herrn Weiß, der Graͤflich
Appe⸗Buͤckeburgischen Herren Director und
Raͤthe der Rentkammer zu Buͤckeburg abge⸗
faßt und herausgegeben worden; sie enthaͤlt
keine Zeile, die diese Maͤnner nicht gut ge⸗
heißen haben und muß daher auf die unum⸗
stoͤßlichste Wahrheit und auf die sichersten Er⸗
fahrungen gegruͤndet seyn. Das einzige,
was man dem · Verfasser dieser Schrift, Herrn
Weiß, zum Vorwurf machen koͤnnte, ist
seine Vorliebe fuͤr Wieglebs Hyvothese, von
der Praͤexistenz des Weingeistes in Korn⸗
fruͤchten und den andern Pflanzensubstanzen,
die zur geistigen Gaͤhrung geschickt sind; denn
obgleich das Kapitel, welches von dieser Praͤ⸗
existenz handelte, beym Abdruck ganz gestri⸗
chen ist, so gruͤndet sich doch manches Andere,
was Herr Weiß in seinem Buche sagt, auf
diese Hypothese. Dies ist aber nicht die
Schuld des guten Weiß, sondern des Man⸗
nes, der die Schrift, nach Ausstreichung
jenes Kapitels, zur Revision erhielt. Es
hat