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1) nicht moͤglich, daß die sorgfaͤltigsten
und fleißigsten Arbeiter, eine so große Menge
Schrot, wie diese Buͤdden fassen, durch
Kruͤcken, Ruͤhren oder Brechen so innig mit
dem Wasser mischen und in diesen vertheilen,
oder aufloͤsen koͤnnen/ wie es seyn sollte. Es
entstehen also Kluͤmpern in dem Gute, (Mai⸗
sche oder Mischung) diese werden durch die
nachfolgende Gaͤhrung nicht zertheilt, noch
weniger aber aufgeschlossen. Der Weingeist,
den diese Kluͤmpern liefern koͤnnten, geht
demnach verloren, und hinterher geben sie
Anlaß zum Anbrennen des Gutes, zu neuen
Branntewein-Verlust und zum brandigen
Geruch und Geschmack desselben.
2) Wird das gegohrne Gut, bey die⸗
sem Verfahren, in ein und demselben Zeit⸗
raume reif, gahr oder destillationsfaͤhig, und
sollte nun sogleich saͤmmtlich auf die Blase
gebracht werden. Da aber das Brenn⸗
zeug, oder die Blase selten mehr als den
sechsten, hoͤchstens nur den vierten Theil des
Ganzen faßt, so bleibt es nun in der einen
Buͤdde 6 bis 8, in der andern 10 bis 20
Stunden stehen, ehe es auf die Blase ge⸗
bracht und der Laͤuter, Lutter (das erste
De⸗