78
Beym gewoͤhnlichen Verfahren der Staͤr⸗
kefabricanten ist mein Vorschlag nicht an⸗
wendbar. Hier gehet der zum Branntewein⸗
brennen taugliche Theil — das sogenannte
Staͤrkewasser, Sauerwasser — den Hand—
griffen zufelge, die der Staͤrkefabricant beob⸗
achtet und beobachten muß, wenn er die
Staͤrke aus dem Getraide scheiden will, schon
in die saure Gaͤhrung uͤber, ehe man die
Staͤrke aus dem Getraide abzusondern pflegt.
Wem es aber bekannt ist, daß die Staͤrke
und die uͤbrigen Bestandtheile, im Weizen
und andern Getraidearten, nur neben einan—
der liegen, der wird leicht einsehen, daß man
den staͤrkeartigen Theil auch ohne Gaͤhrung
von den uͤbrigen absondern koͤnne. Man
versuche es nur einmal, lasse guten und schwe⸗
ren Weizen aufs sorgfaͤltigste ausmahlen, und
mische dieses Mehl mit kaltem Wasser zu
einem steifen Teige an. Waͤhrend dem
Mengen des Mehles mit Wasser, wird der
Teig stets getreten. Diesen Teig lasse man
nun 10 bis 12 Stunden stehen, und trete ihn
waͤhrend der Zeit alle halbe Stunden etwa 10
Minuten. Jetzt ruͤhre man den Teig mit
kaltem Wasser zu einem dicklichen Breye an,
schuͤtte diesen in einen Beutel von dichter
Lein⸗