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jetziger Einrichtung, mit einer Traufrinne in
einem gewoͤhnlich geformten Helme, einer
Schlangenroͤhre und einem steinernen Kuͤhl⸗
fasse, sechs Laͤuterbraͤnde, oder Rauhbraͤnde
in 16 Stunden verfertiget, und zum sieben⸗
tenmale in 8 Stunden, mit Gemaͤchlichkeit
rein gebrannt, oder doppelten Wein gemacht.
9. 13
Zur Bestaͤtigung der mehrberuͤhrten bey—
den Saͤtze, nemlich:
daß der Weizen eine hoͤhere Brauch—
barkeit zur Bereitung des Brannte—
weins habe, und mehreren Gewinn
abwerfe, als der Roggen und die
Gerste. Und
daß das Malz mehreren und bessern
Branntewein liefere, als man aus
dem nemlichen Gewichte des bloßen
und nur geschrotenen Getraides er—⸗
halten kann,
habe ich mich bisher bemuͤhet, die Beweise
aus der Erfahrung zu fuͤhren. Jetzt will
ich zu ihrer mehreren Begruͤndung, noch
einiges aus der Theorie beybringen.
A)