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nischen Pfunden Gerste, welche zwey hiesige
Malter betragen, 84 hoͤchstens 87 Quartier
Branntewein. Jetzt macht er die Gerste
saͤmmtlich zu Malz; eine Sache, zu der ihn
der Vorschlag in der ersten Aufsage dieser
Schrift Anlaß gab, und bekommt, ous dem
nemlichen Gewichte Gerstenmalz, 102 Quar⸗
tier, und auch wohl einige Quartier mehr,
recht guten Branntewein.
Bemerklich mache ich hier gleich — M.
s. unten d. 14. B. 115. — daß das zur
Branntewein-⸗-Fabricatur bestimmte Malz nie
mehr als ein einziges kleines Wuͤrzelchen trei⸗
ben durfe. Dies muß, wie oben — S.25.
III. A. — schon erwaͤhnt worden, durch
Umschaufeln des Malzes abgestoßen werden.
Das Malz wird nun ferner so behandelt, wie
ich an der oben angefuͤhrten Stelle schon an⸗
gegeben habe. Malz, das man staͤrker hat
laufen (keimen) lassen, ist nicht vortheil⸗
haft fuͤr den Brannteweinfabricanten, wohl
ber fuͤr den Malzhaͤndler; es giebt zwar
ein groͤßeres Haufwerk, hat aber an innerem
Gehalt sehr verloren und, ist zur sauren
Gaͤhrung aͤußerst geneigt.
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Diese